Schöffengericht

„Es ging mir besser mit dem Zeug“

Ein ehemaliger Isaf-Soldat wurde gestern als Kleindealer verurteilt.

13.09.2017

Von Dorothee Hermann

Wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in sieben Fällen verurteilte das Schöffengericht Tübingen am gestrigen Dienstag einen 29-jährigen Bundeswehrangehörigen. Die einjährige Freiheitsstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss der Mann 1000Euro in 20 monatlichen Raten an die Sucht- und Drogenberatung Tübingen zahlen. Einen Bewährungshelfer benötigt er nicht. ...

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