Tübingen·Wohnungspolitik

Es bleibt beim Baugebot

Der Gemeinderat stritt sich noch einmal ums Baugebot, weil drei Fraktionen die Eigentümer nur beraten wollen.

04.05.2019

Von Sabine Lohr

Eigentlich ist die Sache ja erledigt: Oberbürgermeister Boris Palmer hat die ersten Briefe an Eigentümer von Baulücken verschickt und ihnen die Anwendung des Paragraph 176 Baugesetzbuch, also das Baugebot, angekündigt, falls sie nicht in den nächsten zwei Jahren ein Baugesuch einreichen oder ihr Grundstück verkaufen. Er hat das ohne die einmütige Zustimmung des Gemeinderats getan – CDU, Tübinger ...

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