Baugebot · Tübingen

Erste Briefe an Eigentümer von Baulücken versandt

Rund 200 Eigentümer von Baulücken bekommen jetzt Post von Oberbürgermeister Boris Palmer: Wie die städtische Pressestelle mitteilt, wurden Briefe an sie verschickt, in denen Palmer die Anwendung des Baugebots nach §176 Baugesetzbuch ankündigt, wenn sie nicht bereit sind, innerhalb von zwei Jahren ein Baugesuch einzureichen.

26.04.2019

Von slo

Symbolbild: Metz

Symbolbild: Metz

Alternativ schlägt der Oberbürgermeister ihnen vor, die Baulücke an Dritte oder an die Stadt zu verkaufen. „Die Stadtverwaltung wird das weitere Vorgehen davon abhängig machen, ob ein Baugebot durch freiwillige Mitwirkung entbehrlich erscheint und Sie von den weiteren Schritten zeitnah unterrichten. Falls Sie nicht antworten, wird die Stadtverwaltung ein formelles Anhörungsverfahren nach §175 BauGB durchführen“, heißt es in dem Schreiben. Im Vorfeld hatte Palmer versucht, die Gemeinderatsfraktionen hinter sich zu bringen. CDU, Tübinger Liste und FDP lehnten das Schreiben jedoch ab. Für die Anwendung des Baugebots braucht der OB nicht die Zustimmung des Gemeinderats.

Helmut Failenschmidt, Vorsitzender von „Haus und Grund“, kritisiert in einer Pressemitteilung das Schreiben als „rechtlich fragwürdig“. Die Betroffenen seien nicht nur anzuhören, sondern es müssten offen die Maßnahmen erörtert, beraten und öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Es sei „rechtswidrig, Privateigentümer im Voraus mit dieser Basta-Methode festlegen zu wollen“.

Den ganzen Brief kann man auf der städtischen Homepage einsehen: www.tuebingen.de/wohnen