Tübingen/Mössingen

Geldstrafen verhängt: Erst auf der Olgahöhe brannte es richtig

Zwei Frauen müssen wegen Sachbeschädigung an einer Blockhütte im Wald Geldstrafen bezahlen.

14.04.2021

Von Dorothee Hermann

Weil sie die Blockhütte auf der Olgahöhe bei Mössingen angekokelt hatten, verurteilte das Amtsgericht Tübingen am Mittwoch zwei junge Frauen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung. Die 21-jährige Angeklagte muss 600 Euro Geldauflage an den Wiedergutmachungsfonds jugendlicher Straftäter zahlen. Die monatlichen Raten müssen mindestens 50 Euro betragen. Auf die 22-jährige Mitangeklagte entfallen ...

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