Keine Anklagen wegen Schaf-Prügelei

Ermittlungen abgeschlossen · Im Juli 2017 kam es am „Schwarzen Schaf“ zu einer blutigen Schlägerei

In der Nacht zum 30. Juli 2017 wollten drei betrunkene Männer den nicht nur bei Studenten beliebten Club „Schwarzes Schaf“ in der Tübinger Mühlstraße besuchen. Die Türsteher aber verwehrten ihnen den Eintritt, da die drei keine Studierendenausweise hatten.

27.02.2018

Von job

Der Club Schwarzes Schaf in der Tübinger Mühlstraße. Bild: Bleeser

Der Club Schwarzes Schaf in der Tübinger Mühlstraße. Bild: Bleeser

Daraufhin kam es zu einer heftigen Schlägerei, bei der vier Beteiligte so schwer verletzt wurden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Es wurde wohl auch ein Messer eingesetzt, auf Seiten der Türsteher gab es Schnittverletzungen. Die Tatwaffe wurde nicht gefunden.

Wie die Staatsanwaltschaft auf TAGBLATT-Nachfrage erklärte, hat sie ihre Untersuchungen mittlerweile abgeschlossen. Die Polizei hatte wegen gefährlicher Körperverletzung sowohl gegen zwei Türsteher und zwei ihrer Bekannten als auch gegen die drei verhinderten Club-Besucher ermittelt. Von denen waren zwei noch in der Nacht geflohen und konnten bislang nicht gefasst werden. Der dritte kam ins Krankenhaus. Zunächst hielt die Polizei ihn jedoch nur für ein zufälliges Opfer der Auseinandersetzung. Da der Mann aus Georgien mit Wohnsitz in Polen illegal in Deutschland war, erhielt er noch in der Klinik eine Ausreiseverfügung. Die Polizei geht davon aus, dass er anschließend das Land verließ. Da sein Aufenthaltsort nicht mehr zu ermitteln ist, wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt.

Ebenso verfuhr die Staatsanwaltschaft bei den beiden Türstehern – wenn auch aus einem anderen Grund: Sie waren im September festgenommen worden, weil sie kiloweise mit Marihuana gehandelt haben sollen. Seither sitzen sie in Untersuchungshaft. Mitte März soll ihr Verfahren am Tübinger Landgericht beginnen. Gegenüber den dabei zu erwartenden hohen Strafen fiele eine Verurteilung wegen Körperverletzung nicht beträchtlich ins Gewicht. Einen Zusammenhang zwischen der Prügelei und den vorgeworfenen Drogengeschäften konnten die Ermittler nicht feststellen. Den beiden Bekannten der Türsteher war ihre Beteiligung nicht eindeutig nachweisbar. Auch ihre Verfahren wurden eingestellt.