Seniorin ist erstickt

Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung läuft weiter

Die 78-Jährige, die Mitte Juli im Tübinger Christiane-von-Kölle-Stift starb, nachdem sie sich an einem Stück Wurst verschluckt hatte, ist erstickt. Das hat die Obduktion ergeben.

04.08.2016

Von ST

Symbolbild: Hugo Berties - fotolia.com

Symbolbild: Hugo Berties - fotolia.com

Tübingen. Wie Tatjana Grgic, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Tübingen, mitgeteilt hat, seien bei der Obduktion der Speiseröhre zwar keine Speisereste mehr zu finden gewesen. Trotzdem sei davon auszugehen, dass die Frau aufgrund der „Aspiration“, also des Eindringens von Speiseanteilen in die Atemwege, gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Mitarbeiter des Kölle-Stifts wegen fahrlässiger Tötung.

Die 78-Jährige hatte sich beim Sommerfest des Tübinger Pflegeheims Mitte Juli an einer gegrillten Roten Wurst verschluckt. Als sie keine Luft mehr bekam, versuchten Mitarbeiter, das steckengebliebene Stück Wurst zu entfernen. Der Rettungsdienst wurde nicht alarmiert. Die Frau war wenig später tot. Das Stift verständigte die Hausärztin, die wiederum die Polizei hinzu rief, weil es sich um einen unnatürlichen Todesfall handelte. Die Polizei – unsicher, ob nicht doch medizinische Hilfe gebraucht werden würde – rief den Notarzt.

Die Notärztin Lisa Federle stellte amtlich den Tod der 78-Jährigen fest. Weil Federle schon damals davon ausging, dass die Frau erstickt sein könnte, schaltete sie die Kriminalpolizei ein. Die ging in den bisherigen Ermittlungen davon aus, dass die Pflegeheim-Mitarbeiter die unter Atemnot leidende Seniorin auf ihr Zimmer gebracht und ins Bett gelegt haben, wo sie anschließend starb. Die Heimleitung bestreitet das. Man habe die Frau „auf den Kopf gestellt“, woraufhin das Wurststück und weitere Essensreste wieder herausgekommen seien. Die 78-Jährige habe wieder geatmet und sei im Rollstuhl auf ihr Zimmer gebracht worden. Erst dort habe man festgestellt, dass sie nicht mehr atmet.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich gegen die beteiligten Mitarbeiter des Stifts. Nachdem das Obduktionsergebnis gezeigt hat, dass die Frau in der Folge ihres Erstickungsanfalls gestorben ist, wird zu klären sein, ob man sie – wäre der Notarzt gleich verständigt worden – nicht doch hätte retten können.

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Erstellt:
04.08.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 55sec
zuletzt aktualisiert: 04.08.2016, 01:00 Uhr

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