Stuttgart/Reutlingen

Erfolg im Bemühen um saubere Luft

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Luftreinhalteplan für Reutlingen hat nach den Worten von Landesverkehrsminister Winfried Hermann für Rechtssicherheit gesorgt.

27.02.2020

Von uk

„Es ist klar, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft gilt. Daran muss auch das Land seine weiteren Schritte in der Luftreinhaltung ausrichten. Insofern hat das Revisionsverfahren Klarheit geschaffen und Grenzwertdebatten beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat zugleich klargemacht, dass auf Verkehrsverbote verzichtet werden kann, wenn es eine Prognos...

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