Tübingen · Schöffengericht

Er rackert für die Gläubiger

Ein Ex-Autohändler kommt trotz vorsätzlichen Bankrotts in 20 Fällen mit einer Bewährungsstrafe davon.

02.10.2020

Von Dorothee Hermann

Auf der einen Seite stehen eineinhalb Jahre Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, auf der anderen die stattliche Summe von rund 350000Euro. Am Donnerstag verurteilte das Schöffengericht Tübingen einen vormaligen Autohändler wegen vorsätzlichen Bankrotts in 20 Fällen, wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und wegen zwei Fällen des Betrugs. Zudem muss der 39-jährige Familienvater eine...

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