Corona

Epidemische Notlage: Spahn legt Nachfolge-Gesetz vor

Der Bundesgesundheitsminister bereitet den Weg, damit die Schutzmaßnahmen noch bis ins kommende Jahr gültig bleiben können.

04.11.2021

Von dpa/afp

Das Vorhaben, nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine Gesetzesgrundlage für das Fortbestehen von Corona-Maßnahmen zu schaffen, nimmt Gestalt an: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte eine entsprechende Formulierungshilfe für die Fraktionen der Ampel-Parteien an.

Nach bisherigen Planungen könnte die Neuregelung dann im Bundestag am 11. November in erster Lesung und am 18. November in zweiter Lesung beraten werden. Der Bundesrat könnte am 19. November abschließend darüber entscheiden. Bei den Parteien herrscht vorwiegend die Überzeugung, die epidemische Notlage, die bislang Grundlage für die Corona-Maßnahmen ist, nicht zu verlängern. Damit läuft sie zum 25. November aus. Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wollen Spahn ebenso wie die Ampel-Parteien erreichen, dass die Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebote, aber auch die 2- und 3-G-Regelungen, noch bis ins kommende Jahr beibehalten werden können.

Im Kampf gegen die steigenden Infektionszahlen setzt Spahn auf Auffrischungsimpfungen – auch mit der erneuten Hilfe von Impfzentren – sowie auf besseren Schutz von Heimbewohnern durch Testpflicht für das Personal, wie er im Interview mit dieser Zeitung sagte. Eine Impfpflicht für Pflegepersonal möchte er aber nicht.

Unterdessen reagieren immer mehr Bundesländer auf die steigende Belegung der Intensivbetten mit Covid-Patienten. In Bayern gilt an Schulen von Montag an wieder Maskenpflicht. Sobald landesweit 450 Intensivbetten belegt sind, muss sich die Öffentlichkeit wieder auf das Tragen von FFP2-Masken umstellen.

In Baden-Württemberg plädiert die Krankenhausgesellschaft (BWKG) dafür, bei weiterem Anstieg der Infektionen die Personaluntergrenzen in Intensivstationen auszusetzen. Die Kliniken bräuchten mehr Flexibilität. dpa/afp