Lärm

Entscheidung ohne Widerspruch

Etappen-Sieg für den Kläger: Sollten die Gäste der Wankheimer Festscheune künftig lauter feiern als erlaubt, drohen dem Betreiber bis zu 20000 Euro Bußgeld.

18.01.2018

Von Christine Laudenbach

In den Wankheimer Nachbarschaftsstreit ist Bewegung gekommen. Das Tübinger Landgericht hat entschieden: Wird in der Festscheune im Ortskern künftig zu laut gefeiert, drohen Betreiber Andreas Kemmler bis zu 20000 Euro Bußgeld. Zwischen 22 und 6 Uhr darf der im Dorfgebiet zulässige Immissionsrichtwert von 45 Dezibel nicht überschritten werden. Kläger Hermann Schäffer hat damit einen Teilerfolg in d...

90% des Artikels sind noch verdeckt.