Corona

Entscheidung am Parlament vorbei

Juristen stufen die Festlegung der Impf-Reihenfolge als verfassungswidrig ein und fordern eine Beteiligung des Bundestags.

13.01.2021

Von STEFAN KEGEL

Ist die Impf-Reihenfolge rechtens? Daran gibt es Zweifel. Foto: Robert Michael/dpa

Ist die Impf-Reihenfolge rechtens? Daran gibt es Zweifel. Foto: Robert Michael/dpa

Berlin. Während in Deutschland die Impfung der Bevölkerung gegen das Coronavirus angelaufen ist, regt sich Kritik an der Art, wie die Impfreihenfolge festgelegt wurde. In einer Sitzung des Bundestags-Gesundheitsausschusses werden an diesem Mittwoch Verfassungsrechtler ihre Bedenken dagegen vortragen, dass das Parlament keinerlei Mitsprache bei der Priorisierung erhielt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Reihenfolge gegen Kritik aus der Opposition auf dem Weg einer Verordnung geregelt und vier Impf-Kategorien festgelegt – nach Alter und Corona-Gefährdungsgrad. Er berief sich dabei unter anderem auf Festlegungen im gerade erst geänderten Infektionsschutzgesetz.

Weder die Vorgaben im Sozialgesetzbuch?V noch im Infektionsschutzgesetz könnten jedoch als Rechtsgrundlage einer Priorisierungsentscheidung gelten, betont die Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Es fehle eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage. „Diese Vorschriften sind daher rechtswidrig und damit nichtig. Sie dürfen von den Behörden nicht angewendet werden und müssen von den Bürgern nicht beachtet werden“, folgert die Juristin.

Sie fordert, dass das Parlament bald tätig werde, „um die faktisch vorgenommene Priorisierung im Nachhinein jedenfalls verfassungspolitisch zu legitimieren“. Ansonsten könnten Zweifel an der Priorisierung Raum greifen, außerdem seien der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie die Impfakzeptanz in der Bevölkerung in Gefahr. Personen, die nicht in die höchste Priorität eingestuft wurden, könnten sich darüber hinaus einklagen.

Ähnlich äußert sich ihr Kollege Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg. „Der parlamentarische Gesetzgeber muss die wesentlichen Entscheidungen darüber, wer mit welcher Priorität Anspruch auf die Schutzimpfungen hat, selbst treffen“, erklärt er.

Die FDP fühlt sich in ihrem Bestreben bestätigt, die Impfpriorisierung durch ein Gesetz im Parlament beschließen zu lassen. Den Entwurf dazu hatte sie Mitte Dezember in den Bundestag eingebracht. „Hier geht es um Fragen von Leben und Tod“, sagt ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Marco Buschmann. „Die gehören nicht in eine Verwaltungsverordnung, sondern in ein Parlamentsgesetz.“ Stefan Kegel

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Erstellt:
13.01.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 56sec
zuletzt aktualisiert: 13.01.2021, 06:00 Uhr

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