Gastronomie

Endlich wieder einladen und ausschenken

Die Wirte im Land dürfen wieder Gäste bedienen – unter Auflagen und bestimmten Voraussetzungen.

15.05.2021

Freiburg. Endlich ein Glas in der Kneipe um die Ecke trinken, Kaffee und Kuchen vor dem Café genießen oder auch mal ein Theaterstück unter freiem Himmel anschauen? Nach monatelanger Corona-Zwangspause empfangen Gastwirte und Kulturschaffende in mehreren baden-württembergischen Regionen von diesem Samstag an ihre ersten Gäste. Voraussetzung: In ihrer Stadt oder ihrem Landkreis müssen die Corona-Zahlen an fünf Tagen nacheinander unter einer Inzidenz von 100 liegen. Fragen und Antworten zum Thema:

Wo treten die Regeln in Kraft? Zunächst gilt die gute Nachricht nur für eine Handvoll Städte und Kreise wie Freiburg und Heidelberg, den Main-Tauber-Kreis und den Kreis Emmendingen, aber auch für die Landkreise Konstanz und Breisgau-Hochschwarzwald (Stand Donnerstag, 16 Uhr). Weitere dürften aber in der kommenden Woche folgen, darunter der Rhein-Neckar-Kreis und die Städte Böblingen und Baden-Baden. Insgesamt lagen am Donnerstag elf Städte und Kreise unter der entscheidenden Marke von 100, nicht alle von ihnen aber bereits seit fünf Tagen.

Und wo dürfte es noch lange dauern bis zu einer Öffnung? Landesweit am höchsten liegt die Inzidenz weiterhin im Zollernalbkreis, wo sie zuletzt am Donnerstag bei 247 lag – Tendenz steigend. Auch Pforzheim, Ulm und Heilbronn sowie die Kreise Tuttlingen und Rottweil sind noch weit von einer Öffnung entfernt. Landesweit lag der Wert am Donnerstag laut Landesgesundheitsamt bei 119 Ansteckungen, 33 der insgesamt 44 Regionen im Südwesten (Stand 16 Uhr) haben den Inzidenz-Wert von 100 noch nicht überschritten.

Vorausgesetzt, die Inzidenzen stimmen – was genau darf denn die Gastronomie von diesem Samstag an öffnen? Laut Verordnung können Gastronomen in den entsprechenden Regionen nun drinnen und draußen zwischen 6 Uhr und 21 Uhr bewirten – natürlich mit Hygieneauflagen und Testkonzepten.

Gilt das für alle Betriebe in einer Region? Grundsätzlich ja, aber der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt bereits: Die Vorbereitungen seien je nach Betrieb unterschiedlich umfangreich, es müssten zum Beispiel Waren bestellt und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden. „Deshalb werden nicht alle Betriebe zum selben Zeitpunkt öffnen“, sagte der Dehoga-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt. Er rät Gästen, sich vorab zu erkundigen und nach Möglichkeit zu reservieren.

Für wen gelten die neuen Regelungen sonst noch? Auch Hotels und Pensionen dürfen in diesen Regionen wieder Gäste empfangen, Ferienwohnungen dürfen vermietet und Kulturveranstaltungen im Freien organisiert werden. Eingeschränkt können auch Freibäder, Minigolfplätze, Hochseilgärten und Bootsverleihe, Zoos und botanische Gärten geöffnet werden.

Welche Hygieneregeln müssen eingehalten werden? Gäste müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Ein entsprechender Nachweis ist wichtig, einige Betriebe werden sicher auch Tests zur Verfügung stellen. Grundsätzlich muss eine Maske getragen werden, außerdem müssen Kontaktdaten hinterlegt und Abstände eingehalten werden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Es gibt zudem Obergrenzen bei der Teilnehmerzahl.

Gibt es auch neue Regeln für Hochschulen? Ja. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer spricht sogar schon von „echten Öffnungsperspektiven“. Im Detail heißt das: Lassen es die Inzidenzwerte zu, dürfen bis zu 100 Studierende an Lehrveranstaltungen im Freien teilnehmen. Bibliotheken dürfen doppelt so viele Besucher empfangen. dpa