Kreis Tübingen / Mannheim

Gericht: Eltern müssen sich an Schülerbeförderung beteiligen

Aus einem kostenlosen Transport für Schüler im Südwesten wird nichts. Das stellt jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim klar. Die Landkreise dürften aufatmen. Die Kläger wollen sich noch nicht geschlagen geben.

16.07.2019

Von dpa/lsw

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: Uwe Anspach/Archivbild

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: Uwe Anspach/Archivbild

Mannheim. Eltern haben keinen Anspruch auf kostenlosen Transport ihrer Kinder zur Schule. Eine entsprechende Klage scheiterte am Dienstag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg. Auch ein sogenannter Normenkontrollantrag gegen die Satzung des Landkreises Tübingen dazu wurde vom 9. VGH-Senat zurückgewiesen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. (Az.: 9 S 2679/18, 9 S 1221/18).

Ein Recht auf Gratis-Beförderung könne „weder dem nationalen Verfassungsrecht noch dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch der UN-Kinderrechtskonvention entnommen werden“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Roth einer Mitteilung des Gerichts zufolge. Auch der Höhe nach sei der Eigenanteil nicht zu beanstanden.

Geklagt hatte unter anderem eine Familie gegen den Landkreis Tübingen. Sie gibt für die Fahrt ihrer beiden Töchter überdurchschnittlich viel aus, da die Mädchen auf der Fahrt zu ihrer Schule eine Landkreisgrenze überqueren. Auch ein Vater hatte für seinen Sohn die kostenlose Beförderung durchsetzen wollen. In seinem Fall hatte dies bereits das Verwaltungsgericht Sigmaringen im Juli 2017 zurückgewiesen.

Die Initiative „Eltern für Elternrechte“ hatte den Rechtsstreit unterstützt und damit eigentlich einen Präzedenzfall für das Land schaffen wollen. „Das Urteil ist richtig ärgerlich“, sagte der Sprecher der Initiative, Stephan Ertle, in einer ersten Stellungnahme. Man werde nun prüfen, ob man bis zum UN-Sozialausschuss gehe oder auch vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlege. Die Mittel, die das Land für die Schülerbeförderung an die Kreise zahle, kämen nicht den Eltern zugute, sondern würden zweckentfremdet, moniert die Initiative.

„Die Landkreise atmen jetzt natürlich auf“, sagte hingegen der Geschäftsführer des Landkreistages, Alexis von Komorowski. Schon in der mündlichen Verhandlung hätten die VGH-Richter sehr überzeugend argumentiert. Einer möglichen Fortsetzung des Rechtsstreits sehe man gelassen entgegen.

Im Landkreis Tübingen beträgt der Eigenanteil für die Schülerbeförderung 39,30 Euro im Monat. Damit bewegt sich der Landkreis nach eigenen Angaben im Mittelfeld. Die Kläger sollten mit ihrem Anliegen den politischen Weg beschreiten und sich an das Land wenden, sagte Tübingens Landrat Joachim Walter. Er sei immer der Meinung gewesen, dass es nicht sein könne, dass die Landkreise für eine Aufgabe, die sie vom Land übernommen haben, weitere Defizite hinzunehmen hätten.

Ein kompletter Verzicht auf die Eigenbeteiligung hätte den Landkreis demzufolge ein Defizit im Kreishaushalt von rund drei Millionen Euro jährlich eingebrockt. Für für alle Landkreise wären es 290 Millionen Euro gewesen.

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Erstellt:
16.07.2019, 13:13 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 16.07.2019, 13:13 Uhr

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