Kreis Tübingen · Recycling

Elektrogeräte können ab dem 1.Juli beim Händler abgeben werden

Ab 1. Juli müssen größere Geschäfte alte Waren wieder zurücknehmen. Das entlastet das Dußlinger Entsorgungszentrum.

30.06.2022

Von ST

Ausgediente Elektrogeräte sind ein Renner beim Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen im Entsorgungszentrum Dußlingen, teilt das Landratsamt mit. Dabei gehe es auch einfacher. Neues einkaufen und gleichzeitig Altes abgeben. Denn ab 1. Juli müssen auch Lebensmitteldiscounter, deren Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 Quadratmeter beträgt, Altgeräte zurücknehmen. Dabei mache es keinen Unterschied ob die Geschäfte dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, oder nur im Rahmen von Aktionen, die mehrmals im Jahr stattfinden. Zurückgenommen werden alle Elektrogeräte unter 25 Zentimeter Kantenlänge. Das gilt für bis zu drei Geräte pro Geräteart, unabhängig davon, wo das Produkt gekauft wurde. Auch ein Neukauf sei nicht erforderlich.

Versand- und Onlinehandel sind jetzt ebenfalls in der Pflicht, wenn deren Lager und Versandflächen für Elektrogeräte 400 Quadratmeter überschreiten (800 Quadratmetern bei gemischtem Angebot). Dann müssen unentgeltliche Rückgabe- oder Rücksendemöglichkeiten angeboten werden. Wobei auch Kooperationen mit dem stationären Handel möglich sind. Am besten gibt man dem Lieferdienst gleich das Altgerät mit. Darauf müssen Vertreiber künftig hinweisen. Kleinere Einzelhändler und Hersteller dürfen aber weiterhin eine eigene Rücknahme anbieten. Eines ist aber allen Rückgabemöglichkeiten gemeinsam: Für den Verbraucher muss dieser Service grundsätzlich kostenfrei sein.

Tonerkartuschen zum ZAV

Auch beim ZAV können Elektrogeräte weiterhin kostenlos abgegeben werden. Dies gilt auch für Gegenstände, die zunächst nicht nach Elektro aussehen. Tonerkartuschen und Druckerpatronen sind in der Regel mit einem Chip, Sensor oder einer LED-Statusanzeige ausgestattet und damit Elektrogeräte. Gleiches gilt für Druckkopfpatronen mit elektrischen Druckdüsen. Und mit den umweltfreundlicheren, wiederbefüllbaren Refill-Kartuschen und -Patronen geht es statt zur Sammelstelle zum Fachhandel. Überhaupt sollten ausgebrauchte Altgeräte nicht zu Hause gehortet werden, sondern zeitnah dem Recycling zugeführt werden.

Nachhaltiger und häufig auch kostengünstiger ist es, ein defektes Gerät reparieren zu lassen. Oder man kann Altes, gut Erhaltenes noch verschenken. Möglichkeiten bieten Warentauschtage, die Online-Gebrauchtwarenbörse des Landkreises (www.abfall-kreis-tuebingen.de) oder Online-Gebrauchthändler.