Heidelberg

Einstellung des Verfahrens wegen Tierversuchen: Beschwerde

Tierversuchsgegner haben Beschwerde gegen die Einstellung eines Verfahrens gegen Heidelberger Forscher eingelegt.

11.07.2019

Von dpa/lsw

Eine Mitarbeiterin hält einen geschlossenen Behälter mit Mäusen in einem Labor des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in den Händen. Foto: Uwe Anspach/Archivbild

Eine Mitarbeiterin hält einen geschlossenen Behälter mit Mäusen in einem Labor des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in den Händen. Foto: Uwe Anspach/Archivbild

Heidelberg. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen drei Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ermittelt. Das Verfahren wurde nach rund fünf Monaten eingestellt, weil sich der Verdacht nicht erhärtete. Die Vereine Ärzte gegen Tierversuche und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht wollen das nicht hinnehmen. Sie werfen den Forschern illegale Tierversuche vor. Diese sollten dafür bestraft werden, dass sie Mäuse zwei Tage lang hätten leiden lassen, hieß es in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Bei dem Versuch sollte die Wirksamkeit einer Virentherapie für das besonders bösartige Ewing-Sarkom, an dem vor allem Kinder leiden, an Mäusen untersucht werden. Laut Staatsanwaltschaft war die von den Forschern genutzte Zelllinie nicht die ursprünglich genehmigte. Doch der Zweck des Versuchs sei beibehalten worden und eine gesonderte Genehmigung nicht nötig gewesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch, dass einige Mäuse zu spät getötet wurden. Die genehmigte gesamte Versuchsdauer von 100 Tagen sei aber nicht überschritten worden. Den Vorwurf der Tierquälerei bestätigte sie nicht.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg bestätigte den Eingang der Beschwerde. Sie werde geprüft. Die Behörde kann das Verfahren wieder aufnehmen oder bei ihrer Entscheidung bleiben. Im letzten Fall würde das Ganze die Generalstaatsanwaltschaft beschäftigen.