Tübingen · Verkehr

Einmalige Erstattung eines Monatsbeitrags für schlechte Bahnleistung

Ab Mittwoch startet die Fahrgastentschädigung im regionalen Bahnverkehr. Doch nur Besitzer/innen einer Zeitkarte werden entschädigt.

16.06.2020

Von ST

Archivbild: Charly Kuball

Archivbild: Charly Kuball

Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg können von Mittwoch, 17. Juni, an für 10 Strecken im Land den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen, wie das Verkehrsministerium am Dienstag mitteilte.

Darunter fallen auch die Strecken zwischen Tübingen und Stuttgart, zwischen Metzingen und Bad Urach sowie zwischen Pforzheim und Horb. Nicht dabei ist indes zum Beispiel die Verbindung von Horb über Rottenburg nach Tübingen. Anhand objektiver Kriterien, insbesondere Pünktlichkeit und Zugausfallquoten, habe das Verkehrsministerium entschieden, dass auf diesen 10 Strecken (siehe unten) außerhalb des Gebiets der Stuttgarter S-Bahn die Pendlerinnen und Pendler eine Entschädigung erhalten.

Damit wollten sich die beteiligten Eisenbahnunternehmen und das Verkehrsministerium auch bei Pendlerinnen und Pendlern bedanken, dass sie auf den betroffenen Verbindungen trotz besonders schlechter Leistungen der Bahn treu geblieben sind, so die Pressemitteilung des Ministeriums. „Das war keine Werbung für die Schiene und ich verstehe gut, dass viele sich gerade im letzten Jahr über verspätete und ausgefallene Züge geärgert haben. Das ging mir nicht anders“, wird der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann zitiert. Die Unternehmen würden mit dieser Kunden-Aktion zeigen, dass sie dafür Verantwortung übernehmen, wenn der Betrieb dauerhaft nicht gut gelaufen ist. „Das Land finanziert im Interesse einer nachhaltigen Mobilität aus Pönalen einen Teil der Entschädigung mit“, stellt Hermann klar. Die Pünktlichkeitsquoten hätten sich während der letzten Monate auch auf den Problem-Strecken stark verbessert. „Nur durch diese Zuverlässigkeit bekommen wir die Mobilitätswende hin. Sie ist gerade jetzt wichtiger denn je.“

Eisenbahnunternehmen müssten generell Strafzahlungen, sogenannte Pönale, an das Land entrichten, wenn ihre Züge schlechte Pünktlichkeitswerte aufweisen, heißt es in der Pressemitteilung: Diese Zahlungen würden in das Schienensystem reinvestiert. Die Entschädigungsaktion sei darüber hinaus eine einmalige Erstattung an die Bahnkundinnen und -kunden.

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages, einer Zeitkarte oder einer Abo-Rate können Kunden über die bwegt-Webseite des Landes www.bwegt.de/entschaedigung stellen. Für die Abwicklung der Zahlungen und für die Kundenkommunikation würden Dienstleister DB Regio und DB Dialog genutzt. Auf der bwegt-Webseite werden Fragen zur Entschädigung beantwortet, eine telefonische Kundenhotline stehe für weitere Fragen zur Verfügung. „Ziel ist, unbürokratisch zu entschädigen“, so Hermann.

Eine Erstattung sollen Fahrgäste bekommen, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 auf folgenden Strecken betroffen waren:

  • Stuttgart - Pforzheim - Karlsruhe (IRE)
  • Stuttgart - Mühlacker - Pforzheim/Bruchsal (RB)
  • Stuttgart - Heilbronn - Würzburg
  • Stuttgart - Ulm
  • Stuttgart - Tübingen
  • Stuttgart - Schwäbisch Gmünd - Aalen
  • Breisach/Endingen - Freiburg - Donaueschingen/Seebrugg
  • Metzingen - Bad Urach
  • Pforzheim - Horb
  • Sigmaringen - Aulendorf

Hier geht’s zum Erstattungsformular

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Erstellt:
16.06.2020, 13:06 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 19sec
zuletzt aktualisiert: 16.06.2020, 13:06 Uhr

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