Landtag

Einigung auf neues Wahlrecht

Künftig zwei Stimmen: Grüne und CDU verständigen sich bei ihren Koalitionsverhandlungen auf eine Reform.

22.04.2021

Von Axel Habermehl & Roland Muschel

Stuttgart. Die nächsten Landtagswahlen in Baden-Württemberg sollen unter neuen Regeln stattfinden. Diese Grundsatzentscheidung hatten Grüne und CDU bereits bei ihren Sondierungen vor der förmlichen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen für eine neue Landesregierung gefasst und öffentlich angekündigt. Nun haben sich nach Informationen dieser Zeitung beide Parteien bei ihren Koalitionsverhandlungen auf die Details der Reform geeinigt. Sie betreffen das Landtagswahlrecht, aber auch das für die kommunale Ebene.

Bei Landtagswahlen – die planmäßig nächste ist für das Jahr 2026 vorgesehen – soll, wie von den Grünen in ihrem Wahlprogramm angekündigt, ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste gelten. Die Regelung orientiert sich am Bundestagswahlrecht, unterscheidet sich aber auch etwas davon.

Mit der Erststimme sollen Wähler ihren regionalen Direktkandidaten im Wahlkreis ins Landesparlament wählen können. Wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erreicht, gewinnt das Direktmandat. Die Zweitstimme kann der Wähler an eine Partei vergeben. Je nach landesweitem Stimmenanteil zöge dann eine gewisse Zahl an Politikern dieser Partei, nach einer vorab aufgestellten Liste, ebenfalls in den Landtag ein.

Nachrücker aus Wahlkreis

Anders als im Bundestag soll aber bei einem Ausscheiden eines Abgeordneten nicht ein Parteifreund von der Landesliste als Ersatz ins Parlament nachrücken, sondern der Zweitkandidat aus dem Wahlkreis des Ausgeschiedenen. Beendet werden soll mit dieser Praxis die Zweitauszählung aller Stimmen nach Bezirken, bisher eine Besonderheit des Landtagswahlrechts im Südwesten.

Ziel der Wahlrechtsreform ist unter anderem, mehr Frauen ins Parlament zu bekommen. Eine Reform war bereits für die vergangene Legislaturperiode fest vereinbart, scheiterte dann aber an der CDU. Bereits verkündet hatten Grüne und CDU, dass künftig auch Jüngere den Landtag wählen dürfen. Das aktive Wahlrecht soll auf das Alter von 16 Jahren gesenkt werden.

Außerdem haben sich Grüne und CDU auf eine Reform des Wahlrechts auf kommunaler Ebene geeinigt. Künftig soll es bei Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen eine „echte“ Stichwahl geben. Falls im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht, könnten im zweiten Wahlgang nur noch jene beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen bekamen. Axel Habermehl und Roland Muschel

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Erstellt:
22.04.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 04sec
zuletzt aktualisiert: 22.04.2021, 06:00 Uhr

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