Überbrückung

Einfachere Nachweise für Corona-Hilfen

Firmen sollen künftig nur noch den Umsatzeinbruch belegen müssen. Zahlung wird angehoben.

18.01.2021

Von dpa

Berlin. Nach Kritik an schleppenden Hilfen für Unternehmen mit Einbußen durch Corona-Beschränkungen strebt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einfachere Bedingungen an. So schlägt sein Ministerium Änderungen bei der Überbrückungshilfe III vor. Firmen sollen eine Förderung für jeden Monat erhalten können, in dem sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können – weitere Nachweise entfallen.

Damit Unterstützung schnell bei Firmen ankommt, soll die maximale Höhe von Abschlagszahlungen auf insgesamt 150?000 Euro angehoben werden – dies sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen. In den Katalog erstattungsfähiger Fixkosten sollen außerdem Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren aufgenommen werden. Die Vorschläge werden nun zunächst in der Bundesregierung, vor allem mit dem Finanzministerium, abgestimmt, meldet dpa.

Verbände hatten kritisiert, dass es Verzögerungen bei der Auszahlung der Novemberhilfen gegeben hatte. Die Auszahlung über die Länder begann erst am vergangenen Dienstag. Zum anderen gibt es Kritik an Bedingungen für die Überbrückungshilfen. Laut dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums sollen die geänderten Überbrückungshilfen III rückwirkend vom vergangenen November bis Juni 2021 laufen.

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Erstellt:
18.01.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 31sec
zuletzt aktualisiert: 18.01.2021, 06:00 Uhr

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