Kommentar · Kreiskliniken
Ein krankes System, das krank macht
Die Gemeindeordnung sieht nach Kommunalwahlen vor, dass wesentliche Entscheidungen dem neu gebildeten Gemeinderat überlassen werden müssen.
19.07.2019
Die Gemeindeordnung sieht nach Kommunalwahlen vor, dass wesentliche Entscheidungen dem neu gebildeten Gemeinderat überlassen werden müssen.