Jonas Bleeser über das Urteil des Landgerichts im Hirschau-Verfahren

Ein hartes, aber richtiges Urteil

Fünf Jahre und neun Monate – so lange soll der 37-Jährige, der im Juni ein Mädchen bei Hirschau überfiel und sexuell nötigte, im Gefängnis sitzen. Anschließend kommt er nicht einfach aus dem Knast raus. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird ein Gericht entscheiden, dass er in Sicherungsverwahrung bleibt.

27.01.2018

Von Jonas Bleeser

Auch wenn viele finden, für das dem Mädchen zugefügte Leid könne die Strafe gar nicht hoch genug sein, es bleibt ein ungewöhnlich hartes Urteil. Wie hart, das zeigt der Vergleich mit anderen Fällen. Das Tübinger Landgericht verurteilte Anfang Januar einen 61-Jährigen aus dem Kreis Calw zu viereinhalb Jahren Haft. Er hatte gestanden, zwischen 1999 und 2015 neun Kinder und Jugendliche in 147 Fäll...

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