Tübingen/Lichtenstein · Schwurgericht

Ein furchtbarer Schrei aus der Nachbarwohnung

61-Jähriger war bei Messerattacke gegen seine Ehefrau wahrscheinlich vermindert schuldfähig.

17.08.2020

Von Matthias Reichert

Möglicherweise mehr als vier Promille Blutalkohol hatte der 61-jährige Angeklagte, als er am 28. Februar in Lichtenstein in der Küche ihrer gemeinsamen Wohnung auf seine 57-jährige Ehefrau eingestochen hat – mit einem Küchenmesser, dessen Klinge 16 Zentimeter lang war. Wie berichtet, steht er nun wegen versuchten Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts. Den möglichen Blutalk...

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