Tübingen

Ein Recht auf Schutz

07.08.2018

Von Kerstin Krins, Tübingen

Die Nachtruhe ist ein Recht, auf das alle Anspruch haben. Ob sie nun in der Gartenstadt wohnen, auf der Wanne oder aber in der Innenstadt. Ob sie berufstätig sind, noch in die Windeln machen oder Rentner sind.

Auf Lärmbeschwerden beim Ordnungsamt verweist dieses stereotyp auf ,das veränderte Freizeitverhalten der Jugend‘.

Die Bewohner der Innenstadt haben aber nicht zu dulden oder wegzuziehen, sondern ein Recht auf den Schutz ihrer Nachtruhe.