ANPFIFF

Ein Fall fürs Sportgericht: Videobeweis in der Kreisliga

Eine Zeitlang brach unter Fußballfans, Medien und sonst im Fußball Beschäftigten eine wahre Hysterie aus.

04.11.2017

Von Tobias Zug

Video-Schiedsrichter wird’s in der Fußball-Kreisliga vorerst nicht geben. Auch wenn es in Reutlingen jüngst zu solch einem außergewöhnlichen Fall kam. Symbolbild: Ulmer

Video-Schiedsrichter wird’s in der Fußball-Kreisliga vorerst nicht geben. Auch wenn es in Reutlingen jüngst zu solch einem außergewöhnlichen Fall kam. Symbolbild: Ulmer

Nach jeder Abseitsentscheidung, die zuungunsten des eigenen Teams getroffen wurde, nach jedem Hinfaller im Strafraum, hieß es: Der Videobeweis muss her! Für die Wahrheit und Gerechtigkeit! Wer sich dagegen aussprach oder gar nur leise Zweifel aufkommen ließ, galt als rückwärtsgewandter Hinterwäldler, der sich gegen die technische Entwicklung stemmt.

Jetzt, im Jahre 2017, haben diese Menschen, was sie wollen. In der Fußball-Bundesliga dürfen die Schiedsrichter andere Schiedsrichter nach ihrem Urteil fragen, die sich das Spiel auf dem Bildschirm anschauen. Wahrheit und Gerechtigkeit? So richtig Frieden herrscht nicht. Im Gegenteil: SC-Freiburger sind erzürnt, weil einer ihrer Kicker beim Spiel in Stuttgart unberechtigt vom Platz gestellt wurde, nachdem der Schiedsrichter sich die Szene auf Video angesehen hatte. Und in Leipzig beim DFB-Pokal-Spiel gegen Bayern München revidierte der Schiedsrichter ebenfalls seine erste Elfmeter-Entscheidung pro Leipzig nach dem Videogucken gegen Leipzig – weshalb der Rasenballsport-Chef Ralf Rangnick wutentbrannt zur Pause aufs Feld rannte und dem Schiedsrichter auf seinem Handy das Video mit der Szene zeigen wollte.

Und wenn Sie jetzt sagen, dass das „da oben“ doch so gar nichts mehr mit dem Fußball „da unten“ zu hat, wo der Schiedsrichter ja nicht mal g’scheite Linienrichter hat, geschweige denn einen Videobeweis, dann irren Sie sich: In der Fußball-Kreisliga B beim Spiel zwischen dem CP Reutlingen und Ermstal Türkspor Dettingen erzielten die Dettinger in der Nachspielzeit den vermeintlichen 3:2-Siegtreffer – weil das Tor aber wohl irregulär mit der Hand erzielt wurde, protestierten CP-Spieler und Anhänger. Ein CP-Zuschauer hatte die Partie mit der Kamera aufgezeichnet und zeigte dem Schiedsrichter diese Szene. Der schaute sich das an – und widerrief seine erste Entscheidung: Er erkannte das Tor nicht an – es blieb beim 2:2. Am 10. September war das, also weit vor Rangnick, Leipzig und Freiburg.

Ermstal Türkspor Dettingen legte gegen diese Entscheidung Einspruch jedoch ein – mit Erfolg. Für das Sportgericht Alb war es ein klarer Regelverstoß. „Der Videobeweis darf nur bei Punktspielen in der Bundesliga angewendet werden“, erklärten die Sportrichter und setzten das Spiel neu an.

Also: Was in derselben Sportart in höheren Ligen rechtens ist, muss es auf unterer Ebene noch lange nicht sein. Damit driftet der Profifußball noch weiter weg von seiner Basis. Was er angesichts der horrenden Geldsummen im System schon lange macht. Dennoch: Sehr umsichtig, dass Türkspor Einspruch eingelegt hat, damit kein Präzedenzfall entsteht. Ebenso weise die Entscheidung des Sportgerichts, auch wenn sie nur simple Rechtsprechung war.

Aber man kann warten, bis auf jedem Amateur-Fußballplatz auch immer einer vom Verein mit einem Laptop am Spielfeldrand sitzen muss, dort den Kick sieht, der via einer auf einer Drohne installierten Minikamera übertragen wird, der Schiedsrichter einen Mikro-Chip auf dem Oberarm hat, der Piepsignale sendet vom Laptop-Menschen, wenn dieser umstrittene Szenen entdeckt. Bis dahin lasst aber bitte mal alles so, wie es ist!

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Erstellt:
04.11.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 30sec
zuletzt aktualisiert: 04.11.2017, 01:00 Uhr

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