Steuerrecht

Ein Bonbon für Beschäftigte von Start-ups

Künftig sollen 720 Euro Mitarbeiterbeteiligung im Jahr steuerfrei sein.

21.01.2021

Von Dieter Keller

Olaf Scholz: Mitarbeiter einfacher beteiligen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Olaf Scholz: Mitarbeiter einfacher beteiligen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin. Die Beteiligung von Mitarbeitern an Start-ups soll attraktiver werden. Künftig sollen sie sich am Eigenkapital ihres Arbeitgebers mit 720 Euro im Jahr beteiligen können, ohne dass sie das versteuern müssen. Diese Verdoppelung des bisherigen Freibetrags sieht ein Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vor, den das Bundeskabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht hat. Seiner baden-württembergischen Kollegin Edith Sitzmann (Grüne) geht er nicht weit genug; sie plant eine Initiative im Bundesrat.

„Der Erfolg eines Start-up-Unternehmens hängt maßgeblich von der Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte ab“, begründete Scholz seinen Gesetzentwurf. Dafür sei besonders wichtig, diese zu beteiligen. Neben der Erhöhung des Freibetrags ist vorgesehen, dass die Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen zunächst nicht versteuert werden müssen, sondern erst bei der Veräußerung, spätestens aber nach 10?Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel.

Die Neuregelung geschieht im Rahmen eines Gesetzes, das den Fondsstandort Deutschland stärken soll. Es setzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie um. Unter anderem sollen Anlegerinformationen erleichtert werden. Die Vergütung von Fondsmanangern von Wagniskapitalfonds ist künftig nicht mehr umsatzsteuerpflichtig, wie das schon in vielen anderen Ländern der Fall ist.

„Im internationalen Vergleich hat Deutschland bei der Beteiligung von Mitarbeitern an ihrem Unternehmen noch Nachholbedarf“, begrüßte Sitzmann die geplante Neuregelung. Ihr reiche dies aber nicht aus, sagte die baden-württembergische Finanzministerin unserer Zeitung. Daher bereite sie zusammen mit ihrer Wirtschafts-Kollegin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) eine Bundesratsinitiative vor, um Start-ups mit Verbesserungen beim Verlustvortrag zu unterstützen.

Damit könnten sie Verluste aus der Anfangszeit des Unternehmens mit späteren Gewinnen verrechnen. Zudem solle es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Geld nach dem Ausstieg erneut in Start-ups zu stecken. Gewinne aus der Veräußerung sollten steuerfrei in eine weitere Beteiligung an einem Start-up investiert werden können.

Die Pläne von Scholz zum Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen gehen dem Digitalverband Bitkom nicht weit genug: „Wenn wir im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, brauchen wir einen Freibetrag von mindestens 5000 Euro“, forderte Bitkom-Präsident Achim Berg. Zudem dürfe der Freibetrag nicht nur für Mitarbeiter gelten, die mindestens ein Jahr lang bei dem Unternehmen beschäftigt sind.