Ergenzingen

Ein Berufs-Ortsvorsteher muss auch verwalten

Ein hauptamtlicher Ortsvorsteher für Ergenzingen ist möglich. Änderung der Hauptsatzung, Ausschreibung und Wahl dauern aber.

06.07.2019

Von Gert Fleischer

In Rottenburgs größtem Stadtteil Ergenzingen diskutieren die Leute, ob sie eine/n hauptamtlichen Ortsvorsteher/in verlangen sollen, wie dies die nun stärkste Fraktion Bürger für Ergenzingen (BfE) schon länger empfiehlt. Entscheiden muss der neue Ortschaftsrat, wenn er sich konstituiert hat. Oberbürgermeister Stephan Neher legt nun den rechtlichen Rahmen dar. Fazit vorab: Ein hauptamtlicher Ortsvorsteher ist möglich, sofern der Rottenburger Gemeinderat die Hauptsatzung ändert. Ein hauptamtlicher Ortsvorsteher ist in Verwaltungsdingen genauso gegenüber dem OB und den Beigeordneten weisungsgebunden wie ein ehrenamtlicher. Bis er eingesetzt werden kann, dürfte es nächstes Jahr werden.

In Rottenburger Stadtteilen gab es nach der Gemeindereform noch etliche Jahre lang hauptamtliche Ortsvorsteher. Es waren die früheren Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinden. In Kiebingen war bis 1981 ein Gemeindebeamter hauptamtlich als Ortsvorsteher tätig.

Das Rechtsverhältnis der Ortsvorsteher/innen ist in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Paragraf 71, geregelt. Die Hauptsatzung der Stadt Rottenburg, schreibt Neher, sehe „derzeit vor, dass in allen Ortschaften ein ehrenamtlicher Ortsvorsteher (im Folgenden gilt immer auch jedes andere Geschlecht) gewählt wird. Damit ein hauptamtlicher Ortsvorsteher gewählt werden kann, müsste also zuerst die Hauptsatzung der Stadt geändert werden. Diese Satzungsänderung ist mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder möglich, also mit mindestens 17 Ja-Stimmen.

Keine Volkswahl, kein Stimmrecht

Zum hauptamtlichen Ortsvorsteher wird ein städtischer Beamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte bestellt. Das kann jemand aus der Stadtverwaltung sein, aber auch ein Externer, erläutert Marina Teichert, Referentin der Verwaltungsspitze. Ein solcher Ortsvorsteher hat im Ortschaftsrat kein Stimmrecht, da er genauso wie ein von außerhalb des Ortschaftsrats gewählter ehrenamtlicher Ortsvorsteher nicht durch Volkswahl legitimiert ist.

Abgesehen vom unterschiedliche Stimmrecht macht das Gesetz keinerlei Unterschiede bei den Zuständigkeiten: Sowohl der ehrenamtliche als auch der hauptamtliche Ortsvorsteher sind in der Vorbereitung von Ortschaftsratssitzungen (etwa bei der Aufstellung der Tagesordnung) und im Ortschaftsrats-Vorsitz völlig frei und nicht an Weisungen des Oberbürgermeisters gebunden. Bei der Leitung der örtlichen Verwaltung können der OB und ebenfalls die Beigeordneten allgemein oder im Einzelfall sowohl dem ehrenamtlichen als auch dem hauptamtlichen Ortsvorsteher Weisungen erteilen. Bei diesen Funktionen sind die Ortsvorsteher als Beamte (Ehren- oder hauptamtliche Beamte) in gleicher Weise in die Gesamtverwaltung eingebunden. Dienstrechtlich und disziplinarrechtlich werden ehrenamtliche und hauptamtliche Ortsvorsteher gleich behandelt, soweit sie Verwaltungsaufgaben ausüben, so Neher.

Auch Profi ist weisungsgebunden

Wenn die Ergenzinger tatsächlich einen hauptamtlichen Ortsvorsteher wollen, sähe das weitere Verfahren so aus: Nachdem der Gemeinderat die Hauptsatzung geändert hat, kann die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden. Eine Besetzung ist nur möglich mit Jemandem, der die Befähigung zur Beamtenlaufbahn mindestens im mittleren Dienst hat.

Nach einer verwaltungsinternen Vorauswahl würde der Ortschaftsrat Ergenzingen in nicht öffentlicher Sitzung einen Empfehlungsbeschluss fassen. Die Entscheidung im Rottenburger Gemeinderat fiele dann in zwei Stufen: Auf Grundlage der ortschaftsrätlichen Empfehlung entscheidet der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem OB in einem ersten Schritt nichtöffentlich über die Personaleinstellung per Wahl. Im zweiten Schritt beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung die Übertragung der Funktion des hauptamtlichen Ortsvorstehers im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat auf den städtischen Beamten. Die Bestellung zum hauptamtlichen Ortsvorsteher erfolgt für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte, also für 5 Jahre.

Die Stellenausschreibung, das Besetzungsverfahren und die Zeit bis zum Stellenwechsel des Bewerbers wird einige Monate in Anspruch nehmen. Die Stadt rechnet kaum mit einem Dienstantritt noch in diesem Jahr. Bis dahin führt der bisherige Ortsvorsteher Reinhold Baur die Geschäfte weiter. Die ehrenamtlichen Stellvertreter/innen können – rein rechtlich betrachtet – früher gewählt werden. Allerdings könnte sich die Entscheidung, ob ein hauptamtlicher Ortsvorsteher gewollt wird und noch mehr der oder die gewählte Ortsvorsteher/in auf die Auswahl der ehrenamtlichen Stellvertreter auswirken, meint der OB.

Folgen für die Verwaltungsstelle

Bekanntlich ist Ortsvorsteher kein Ganztagsjob. Wahrscheinlich wird die Stadt aber einen Vollzeitstelle ausschreiben. Dann müsste der hauptamtliche Ortsvorsteher allerdings Aufgaben der jetzigen Verwaltungsstellenleiterin Lisa Stopper übernehmen. Stopper bekäme aber einen Ersatz an anderer Stelle der Stadtverwaltung.