Verwaltungsgericht

Eilantrag gegen Maske abgelehnt

Der Einsatz von Mund- und Nasenschutz sowie von Tests wird als zumutbar eingestuft.

24.09.2021

Von LSW

Mannheim. Masken und Tests in Schulen müssen weiterhin sein: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Fünftklässlerin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis als unbegründet abgelehnt. Wie das Gericht mitteilte, sind die Regelungen zur Masken- und Testpflicht auch im neuen Schuljahr voraussichtlich rechtmäßig. Der Beschuss sei unanfechtbar. Schon im vergangenen Schuljahr hatte der VGH mehr als zwei Dutzend Anträge gegen die Maskenpflicht abschlägig beschieden.

Die Maskenpflicht diene dem legitimen Zweck, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler sowie einer potenziell sehr großen Zahl von Menschen zu schützen. Darüber hinaus solle damit trotz des anhaltenden Infektionsgeschehens Präsenzunterricht ermöglicht werden. Dieser sei vor dem Hintergrund der sozialen Teilhabe und der Bildungsgerechtigkeit nicht zu beanstanden.

Aus Sicht des Gerichts sind Einschränkungen durch Maske und Tests zumutbar. Gerade in Schulen habe es vor den Sommerferien viele Ausbrüche gegeben. Nun sei aus den Erfahrungen des letzten Herbstes zu erwarten, dass aufgrund eingetragener Infektionen aus dem Ausland die Zahl der Infizierten auch im Schulbereich steige. Dies gelte umso mehr, als die Grundinzidenz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höher sei. Das Gericht verwies auf die Möglichkeit von Masken-Pausen hin. dpa