Immobilie

Eigenheim ohne Trauschein

Damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten unverheiratete Paare vor dem Hauskauf klare Verhältnisse schaffen.

20.09.2021

Von Julia Kling

Das eigene Zuhause können Singles auch alleine finanzieren. Dabei sollten sie aber einen finanziellen Puffer einplanen. Foto: Markus Scholz/dpa-mag

Das eigene Zuhause können Singles auch alleine finanzieren. Dabei sollten sie aber einen finanziellen Puffer einplanen. Foto: Markus Scholz/dpa-mag

Ulm. Den Traum vom Eigenheim – egal, ob Wohnung oder Haus – träumen nicht nur verheiratete Paare. Auch Singles oder Paare ohne Trauschein wünschen sich oft Wohneigentum. Sie müssen jedoch vor dem Immobilienkauf mehrere Dinge beachten, da etwa im Todesfall nicht die selben Rechte gelten wie bei Ehepaaren. Deshalb raten Experten, vor einem Immobilienkauf einen Notar oder Anwalt aufzusuchen – so unromantisch das auch klingen mag. Darüber sollten sich alle, die eine Immobilie ohne Trauschein erwerben wollen, im Klaren sein:

Wer ist für die Finanzierung verantwortlich? Grundsätzlich ist derjenige für die Tilgung des Kredits verantwortlich, der die Immobilienfinanzierung unterschreibt. Setzen beide Partner ihre Unterschrift unter den Vertrag, haften auch beide zu jeweils 100 Prozent für den Kredit – unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, die im Grundbuch geklärt sind. Fällt ein Partner aus, muss der andere die Raten begleichen, betont Baufinanzierungsexperte Alexander Weimer vom Finanzvertrieb Dr. Klein. Geldhäusern sei letztlich wichtig, dass der Kredit zurückbezahlt wird, erklärt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Die Banken möchten auf Nummer sicher gehen.“ Dafür sei letztlich die Bonitätsprüfung entscheidend.

Was regelt ein Partnerschaftsvertrag? Ein solcher Vertrag regelt die Besitzverhältnisse. „So kann man von Anfang an reinen Tisch machen“, sagt Weimer. In dem Schriftstück werden Rechte und Pflichten beider Partner verbindlich festgehalten. Die Gestaltung ist laut Weimer recht individuell möglich. „Vorlagen finden sich auch im Internet.“ Je komplexer die Vermögensverhältnisse sind, desto besser sei es, sich beim Notar beraten zu lassen. „Zudem hat man mit dem Stempel des Notars mehr Rechtssicherheit.“

Wann ist eine GbR sinnvoll? Gründen Paare eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sind beide Gesellschafter. Ins Grundbuch können dann die Gesellschaft sowie die Gesellschafter eingetragen werden. Dabei lässt sich auch regeln, wer die Immobilie im Fall einer Trennung behalten darf. „Eine GbR sollten Paare aber nicht unüberlegt gründen, denn dabei haftet der eine für den anderen“, warnt Weimer. So ein Vertrag sollte daher hieb- und stichfest sein und wohlüberlegt frühzeitig aufgesetzt werden. „Denn hat das Paar Interesse an einem konkreten Objekt, muss es meistens schnell gehen“, sagt Weimer.

Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht

Wem gehört die Immobilie? Grundsätzlich gehört eine Immobilie oder ein Grundstück nur demjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist. Wenn beide Partner das Eigentum finanzieren, rät Weimer daher, beide Partner ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dort wird auch festgeschrieben in welchem Verhältnis das Eigentum aufgeteilt wird. Wenn ein Partner jedoch nicht im Grundbuch steht, können Ex-Partner oder Kinder aus früheren Beziehungen keinen Anspruch auf das Haus geltend machen.

Was passiert bei einer Trennung? Stehen beide hälftig im Grundbuch und können sich nicht einigen, was mit dem Haus geschieht, kann es zu einer gerichtlich angeordneten Teilungsversteigerung kommen. Steht der eine im Grundbuch und der andere hat die Finanzierung unterschrieben, muss dieser weiter zahlen, obwohl ihm die Immobilie nicht gehört. Die Bank könne jedoch – meist gegen ein Entgelt – eine Schuldhaftentlassung prüfen, sagt Weimer. Hier werde geklärt, ob derjenige, der in der Immobilie verbleibt, die Restschuld tragen kann.

Was geschieht, wenn ein Partner stirbt? „Der überlebende Partner ist zunächst nicht erbberechtigt“, sagt Hentschel. Er hat damit auch keinen Anspruch auf den Anteil des Verstorbenen an der Immobilie. Dieser geht vielmehr an den nächsten Verwandten. Um das zu verhindern, rät der Experte, ein Testament oder einen Erbvertrag aufzulegen.

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Erstellt:
20.09.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 45sec
zuletzt aktualisiert: 20.09.2021, 06:00 Uhr

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