Walddorfhäslach
Edle Spender bleiben (fast) anonym
Geld- und Sachspenden an Städte und Gemeinden müssen seit 2006 von den Gemeinderäten in öffentlicher Sitzung angenommen werden.
02.10.2019
Geld- und Sachspenden an Städte und Gemeinden müssen seit 2006 von den Gemeinderäten in öffentlicher Sitzung angenommen werden.