Es reicht wohl nicht, nur zu wollen

Drohende Abschiebung für Fatah Gholizadeh aus Afghanistan

Fatah Gholizadeh kam 2015 aus Afghanistan. Er lernt emsig Deutsch, engagiert sich im Praktikum, will eine Ausbildung machen – und soll nun gehen.

13.12.2017

Von Kathrin Kammerer

Fatah Gholizadeh bei der Arbeit im Stuckateurbetrieb Kimmerle: Er hilft, wo immer er ohne Ausbildung eingesetzt werden kann. Gerade wird das Lager umgebaut, der 19-Jährige ist für den neuen Anstrich zuständig. Bild: Haas

Fatah Gholizadeh bei der Arbeit im Stuckateurbetrieb Kimmerle: Er hilft, wo immer er ohne Ausbildung eingesetzt werden kann. Gerade wird das Lager umgebaut, der 19-Jährige ist für den neuen Anstrich zuständig. Bild: Haas

Es ist eine Geschichte mit zwei Gesichtern und vielen Gesichtspunkten. Auf der einen Seite steht Fatah Gholizadeh oder auch einfach das Aktenzeichen 69 190 66-423. Der 19-jährige Afghane kam im November 2015 gemeinsam mit abertausend anderen Flüchtlingen nach Deutschland. Hier würde er auch gerne bleiben, das darf er aber nicht – sagt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Denn das Aktenzeichen 69 190 66-423 soll bald geschlossen werden, sein Antrag auf Asyl in Deutschland wurde abgelehnt. Gholizadeh versteht nicht, warum er gehen soll.

Vorvertrag unterschrieben

Und dann ist da Stuckateurmeister Thomas Kimmerle. Auch er will, dass Gholizadeh bleiben darf. Der Obermeister seiner Gilde würde den 19-Jährigen gerne in seinem Betrieb ausbilden, wenn der das nötige Sprach- und Matheniveau für die Lehre erreicht hat. Im November 2016 kam Gholizadeh erstmals als Praktikant in Kimmerles Firma. „Er ist handwerklich begabt, freundlich, pünktlich, motiviert“, sagt Kimmerle. Auch seine Mitarbeiter hätten den jungen Afghanen positiv bewertet, „besser als manchen deutschen Praktikanten“.

Was will man also mehr? „Ich habe ihm mein Wort gegeben, dass er im kommenden Jahr eine Lehre als Stuckateur bei mir beginnen darf“, sagt Kimmerle. Dazu existiert auch ein Vorvertrag, den beide unterschrieben haben.

Gholizadeh selbst hat ein bisschen den Mut verloren, seit am 13. Oktober der Ablehnungsbescheid kam. Auf fast 30 Seiten wird zunächst die Fluchtgeschichte geschildert, die er dem Bamf in einem vierstündigen Interview im August schildern musste. Mit dem ernüchternden Fazit: „Der Sachvortrag des Antragstellers genügt nicht den aufgeführten Kriterien einer glaubhaften Darstellung eines Verfolgungsschicksals.“ Zu detailarm, vage, oberflächlich und in sich nicht schlüssig sei die Schilderung seines Schicksals gewesen.

Zehn Tage später reichte Gholizadeh eine Klage gegen die Ablehung ein. Der auf Asylrecht spezialisierte Tübinger Anwalt Manfred Weidmann vertritt ihn nun, das kostet den jungen Afghanen 50 Euro monatlich.

Geboren und aufgewachsen ist der junge Mann im afghanischen Kundus. Seine Eltern, die sieben Geschwister und der Rest der Großfamilie leben noch immer dort. Manchmal haben sie Kontakt, aber nicht oft, sagt er. In Kundus gibt es gerade kein Internet. „Dort ist es nicht sicher, es gibt keine guten Ärzte, kein gutes Leben“, sagt der 19-Jährige. Einer seiner Brüder starb an den Folgen einer Blinddarm-Entzündung, der andere bei gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Taliban.

Fluchtgeschichte erfunden?

Er selbst arbeitete drei Jahre lang als Frisör, bis er im August 2015 schließlich fluchtartig sein Land verlassen musste, nachdem die Taliban ihn entführt und misshandelt hatten. Mitglieder seiner Familie arbeiten beim Militär, deren Aufenthaltsort sollte er preisgeben.

Über Pakistan, den Iran, die Türkei, Griechenland und die Balkanroute kam Gholizadeh schließlich nach Deutschland. Da war er 17 Jahre alt. So schildert es der junge Flüchtling dem TAGBLATT, und so steht es auch in der Akte 69 190 66-423. Aber das Bamf glaubt ihm diese Geschichte nicht. Im Ablehnungsbescheid wird erklärt, was an der Geschichte erfunden sein soll und warum für Gholizadeh in seinem Heimatland keine erhöhte Lebensgefahr besteht.

Bedrückende Ungewissheit

Jetzt hängt der Afghane in einer bedrückenden Schwebe. Auf der einen Seite steht seine Ablehnung, die Angst, Deutschland bald wieder verlassen zu müssen. 4000 Euro hat ihn die Flucht gekostet, schätzt er. „Ich kann nicht zurück, die Taliban finden mich“, sagt er. Die Ungewissheit mache ihm Angst, sagt er. Er sei unkonzentriert, könne nicht mehr schlafen, schweife im Gedanken oft ab.

Auf der anderen Seite stehen die Ziele, die er eigentlich hat und für die er gerade jede Menge Energie bräuchte. Das Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf mit Schwerpunkt auf dem Erwerb von Deutschkenntnissen – kurz die VOBA-Klasse – hat er mit dem Sprachniveau A2 abgeschlossen. Jetzt besucht er die Kerschensteinerschule und will im Juli 2018 den Hauptschulabschluss machen. Klassenlehrer Dietmar Gräschus ist begeistert vom jungen Afghanen: „Er ist Klassensprecher, sehr lernbegierig, ein williger Schüler.“ Wann immer es die Schul- und Lernzeiten zulassen, arbeitet Gholizadeh als Praktikant bei Thomas Kimmerle.

Doch die drei Monate oder auch 66 Tage, die ein unbezahltes Praktikum dauern darf, sind nach Weihnachten voll. Danach müsste Kimmerle dem jungen Afghanen den Mindestlohn zahlen, der beträgt ab 2018 im Bauhauptgewerbe 11,75 Euro. Das lohnt sich für den Stuckateur betriebswirtschaftlich einfach nicht, so gerne er den jungen Mann auch weiter beschäftigen würde: „Denn ich kann ihn auf dem aktuellen Level nur begrenzt einsetzen.“

Gholizadeh wohnt zur Zeit in einer Anschlussunterkunft in Eningen. Dort teilt er sich eine kleine Wohnung mit zwei anderen Geflüchteten. Das ist nicht einfach, erzählt er. Viele der Männer dort besuchen weder eine Schule noch haben sie eine Ausbildung, hängen, was ihren Asylantrag betrifft, ebenfalls schon wochen-, monate- und jahrelang in der völligen Schwebe. Keine Umgebung, die einen motiviert und positiv denken lässt.

Schwere Wohnungssuche

„Ich würde gerne eine eigene Wohnung finden“, sagt Gholizadeh. Knapp unter 400 Euro darf diese laut Bamf in Reutlingen kosten, damit sie noch vom Staat bezahlt wird. Doch die Wohnungssuche ist schwer, nicht jeder will einen Flüchtling bei oder neben sich haben. Da gibt es zum Beispiel Vermieter, die deshalb genau 400 Euro verlangen. Das erzählt die in der Flüchtlingshilfe engagierte Reutlinger Lehrerin Denise Simon.

Viele Afghanen, die Gholizadeh hier in Deutschland kennengelernt hat, haben ebenfalls eine Ablehnung bekommen. Fast alle eigentlich. Der 19-Jährige wirkt erschöpft: „Ich hatte nie ein Problem mit der Polizei, ich lerne viel und möchte einfach hier bleiben“, sagt er. Doch so einfach und logisch nachvollziehbar ist die Sache mit dem Asylrecht nicht immer in Deutschland.

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Erstellt:
13.12.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 50sec
zuletzt aktualisiert: 13.12.2017, 01:00 Uhr

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