Tübingen · Landgericht

Drei Jahre Haft für Serieneinbrecher

Weil er 2016 mit Komplizen mehrere Wohnungseinbrüche beging, muss ein 29-Jähriger ins Gefängnis.

23.04.2021

Von job

Hinter diesem Stacheldraht sitzen die Untersuchungshäftlinge in Tübingen ein. Bild: Jonas Bleeser

Hinter diesem Stacheldraht sitzen die Untersuchungshäftlinge in Tübingen ein. Bild: Jonas Bleeser

Weil er vor fünf Jahren in Wohnungen in Tübingen, Entringen, Unterjesingen und Pfäffingen einbrach, verurteilte das Tübinger Landgericht am Freitag einen 29-Jährigen wegen schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen und zwei versuchten Taten zu drei Jahren Haft. Andere Mitglieder der Bande waren bereits 2016 zu teils deutlich längeren Strafen von bis zu acht Jahren verurteilt worden. Der nun verurteilte Mann war damals für die Ermittler aber nicht greifbar gewesen, da er kurz vor deren Festnahme in sein Heimatland Albanien zurückgekehrt war.

Vergangenen Herbst aber war er auf der Rückreise von Holland an einer bayerischen Autobahnraststätte verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Welche Rolle er in der Bande spielte, deren Mitglieder alle aus Albanien 2015 nach Deutschland gekommen waren, blieb vor Gericht unklar. Auffällig für die Ermittler damals: Erst, nachdem er von Norddeutschland in die Region gekommen war, kam es vermehrt zu Einbrüchen mit der so genannten Glasstich-Methode: Dabei schlagen die Eindringlinge auf Höhe des Fenstergriffs ein kleines Loch in die Scheibe und öffnen dann mit einer Drahtschlaufe den Griff. Wegen drei solcher Einbrüche war er zuvor in Norddeutschland aufgefallen.

Diese drei Verfahren hatte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt: Die hier begangenen Taten wiegen strafrechtlich deutlich schwerer, da sie als Teil einer Bande begangen wurden. Um das Verfahren abzukürzen, hatten sich Gericht, Anklage, Verteidigung und Angeklagter auf eine Verständigung geeignet: Gegen ein Geständnis sollte die Strafe mindestens bei zwei Jahren und neun Monaten, aber nicht über drei Jahren und drei Monaten Haft liegen. Wo innerhalb dieser Spanne, da waren Ankläger und Verteidiger unterschiedlicher Meinung.

Der Staatsanwalt betonte das planvolle Vorgehen der Bande: Sie habe die Region „in Clustern abgearbeitet“, meist mehrere Einbrüche in einem Ort begangen. Er erinnerte an die Folgen für die Opfer: „Wer sich daheim nicht mehr sicher fühlt, verliert einen wichtigen Teil seiner Lebensqualität.“ Und noch etwas hielt er dem als Asylbewerber eingereisten Mann vor: „Das führt dazu, dass wirklich Schutzsuchende in Verruf geraten.“ Er forderte drei Jahre und einen Monat Haft.

Der Verteidiger erinnerte an das Motiv: Sein Mandant habe das Geld für die Chemotherapie seines Vaters gebraucht. Das habe er in Albanien nicht aufgebracht: „Er kommt aus einem Land, das bitterarm ist.“ Er forderte zwei Jahre und neun Monate.

Die Richter entschieden auf drei Jahre. Die seien auch angesichts des Geständnisses angemessen.

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Erstellt:
23.04.2021, 17:12 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 15sec
zuletzt aktualisiert: 23.04.2021, 17:12 Uhr

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