Tübingen/Mössingen · Landgericht

Doppelter Vertrauensbruch: Vier Jahre und drei Monate Haft für Missbrauch

Für den schweren sexuellen Missbrauch seiner Enkeltochter muss ein Mössinger vier Jahre und drei Monate in Haft.

16.06.2021

Von Moritz Siebert

Über einen längeren Zeitraum in den Jahren 2016 und 2017 missbrauchte ein Mann aus Mössingen seine Enkeltochter schwer. Er nutzte für Übergriffe Situationen, in denen er auf die damals Neunjährige aufpassen sollte. Dafür muss der 64-Jährige nun für vier Jahre und drei Monate in Haft. Das Urteil verkündete Armin Ernst, Vorsitzender Richter der Dritten Großen Jugendkammer am Tübinger Landgericht, a...

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