Justiz

Diskriminierung oder nur eine Lappalie?

Ein Problem vor Corona: In München darf ein Mann nicht auf eine Party, weil er zu alt aussieht. Er klagt jetzt vor dem BGH.

26.02.2021

Von DPA

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss die komplizierte Frage klären, ob jemand aus Altersgründen von einer Party ausgeschlossen werden darf oder ob er damit diskriminiert wird. Dass es dabei viele Aspekte wie die Größe der Veranstaltung oder wirtschaftliche Konzepte, aber auch die Vergleichbarkeit mit anderen Diskriminierungsfällen etwa in Bezug auf ethnische Herkunft, Religion oder Geschlecht zu berücksichtigen gibt, wurde am Donnerstag bei der Verhandlung in Karlsruhe deutlich. Der Vorsitzende Richter fasste es mit den Worten zusammen: „Ein vergleichsweise einfacher Lebenssachverhalt und doch viele Fragen.“ Eine Entscheidung will der siebte Zivilsenat am 5. Mai verkünden.

Der Kläger war 2017 bei einem Musik-Open-Air in München abgewiesen worden, weil er zu alt aussah – so zumindest die Begründung des Veranstalters. Der damals 44 Jahre alte Mann fordert 1000 Euro Entschädigung und beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Vor Münchner Gerichten hatte er keinen Erfolg. dpa