Tübingen

Dieses Urteil

Der Gemeinderat will, dass das Bundesverwaltungsgericht über die Tübinger Verpackungssteuer entscheidet.

16.05.2022

Von Susanne Bächer, Tübingen

Tübingen ist schön. Die meisten, die hier wohnen, leben hier gern. Wenn Besuch kommt, freuen wir uns über Lob über unsre Stadt. Nicht so schön ist der Anblick von überquellenden Mülleimern.

Ein großer Teil des Mülls in der Stadt sind Plastikschälchen, Pappbecher, Dinge, die nur einmal benutzt werden. Für die Fastfood-Läden war das lange Zeit praktisch: Um das Spülen von Geschirr mussten sie sich nicht kümmern, für den anfallenden Müll mussten sie nichts zahlen. Es sind ja die Leute von den Kommunalen Servicebetrieben, die den Abfall frühmorgens wegräumen. Sie werden von unsren Steuern bezahlt.

Seit Januar gilt die Tübinger Verpackungssteuer: Diejenigen, die die Einwegverpackungen ausgeben, beteiligen sich also an den Kosten, die durch den Müll entstehen. Das gefiel einer Franchisenehmerin von McDonalds nicht, sie klagte. Das Verwaltungsgericht Mannheim gab ihr in erster Runde Recht. Wir, die AL/Grüne-Fraktion im Gemeinderat, wollen, dass dieses Urteil revidiert wird und dass die Steuer bis zum endgültigen Urteil weiter eingezogen wird. Wer das auch so sieht, kann unterschreiben auf: https://www.change.org/p/wir-brauchen-deine-stimme-gegen-die-vermüllung-unserer-stadt.

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Erstellt:
16.05.2022, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 32sec
zuletzt aktualisiert: 16.05.2022, 01:00 Uhr

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