Leipzig · Bundesverwaltungsgericht

Urteil: Keine Diesel-Fahrverbote in Reutlingen

Diesel-Fahrverbote sind unverhältnismäßig - wenn die Stickoxid-Grenzwerte in absehbarer Zeit eingehalten werden. So urteilte heute das Leipziger Verwaltungsgericht.

27.02.2020

Von mre

Symbolbild: Ulrich Metz

Symbolbild: Ulrich Metz

Das Land Baden-Württemberg muss den Luftreinhalteplan für Reutlingen fortschreiben. Doch Diesel-Fahrverbote sind unverhältnismäßig - wenn die Stickoxid-Grenzwerte in absehbarer Zeit eingehalten werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Wie berichtet, hatte die Deutsche Umwelthilfe das Land verklagt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte Diesel-Fahrverbote gefordert. Gegen diese Entscheidung waren Land und Stadt Reutlingen in Revision gegangen.

Ein ausführlicher Bericht folgt.

Die Erklärung des Gerichts im Wortlaut:

Wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird, kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger ist ein deutschlandweit tätiger Umweltverband. Er beansprucht die weitere Fortschreibung des zuletzt 2018 überarbeiteten Luftreinhalteplans für die beigeladene Stadt Reutlingen. Er macht geltend, dass bis in das Jahr 2020 hinein der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten werde.

Der Verwaltungsgerichtshof hat das beklagte Land verurteilt, den Luftreinhalteplan unter Berücksichtigung seiner Rechtsauffassung so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid enthält. Der Plan verzichte zu Unrecht auf Dieselfahrverbote. Auch seien die bei der Planung zugrunde gelegten Prognosen teilweise nicht hinreichend belegt.

Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil geändert und den Beklagten zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts verurteilt. Der Luftreinhalteplan leidet an den festgestellten Prognosefehlern. Allerdings war - anders als der Verwaltungsgerichtshof meint - ein Dieselfahrverbot nicht zwingend vorzusehen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist sowohl bei der Anordnung von Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte als auch bei deren Ausgestaltung zu beachten. Ein Dieselfahrverbot kann insbesondere dann unverhältnismäßig sein, wenn die baldige Einhaltung des Grenzwerts absehbar ist. Aus der jüngst in Kraft getretenen Vorschrift des § 47 Abs. 4a BImSchG ergibt sich nichts anderes.

Zum Artikel

Erstellt:
27.02.2020, 17:16 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 56sec
zuletzt aktualisiert: 27.02.2020, 17:16 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.
Aus diesem Ressort

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter los geht's
Nachtleben, Studium und Ausbildung, Mental Health: Was für dich dabei? Willst du über News und Interessantes für junge Menschen aus der Region auf dem Laufenden bleiben? Dann bestelle unseren Newsletter los geht's!