Die erste eigene Wohnung finden und beziehen

Rein in die erste eigene Wohnung - klingt super, bedeutet jedoch auch Aufwand: Wohnungssuche, Besichtigungstermine, Umzug und Ummelden. Folgendes müssen junge Leute bei dem großen Schritt in die Unabhängigkeit beachten.

07.08.2018

Von PR

Bild: Pixabay

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Der Weg in die erste eigene Wohnung ist oftmals nicht leicht. Viele junge Menschen, die ihre Ausbildung anfangen oder bereits abgeschlossen haben, wagen den Schritt in die Eigenständigkeit und kehren Hotel Mama den Rücken. Doch angehende Mieter haben mit einer Menge Herausforderungen zu kämpfen. Von der Wohnungssuche bis zum Einzug ist es ein langer Weg. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft, den Weg in die Eigenständigkeit zu erleichtern.

Die passende Wohnung finden
Der Wohnungsmarkt ist voll von Anzeigen und Mietangeboten. Doch gehört mehr dazu als gleich die erstbeste Wohnung zu besichtigen und einen Mietvertrag zu unterschreiben. Eine Wohnung sollte den nötigen Komfort mitbringen, um sich dauerhaft darin wohl zu fühlen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass junge Leute ein paar Faktoren bei der Suche nach einer idealen Wohnung einbeziehen. Zunächst muss einmal geklärt werden, ob man eine Wohnung für sich alleine sucht oder ob man mit anderen Menschen zusammenleben möchte. Trifft letzteres zu, dann ist vielleicht eine Wohngemeinschaft die richtige Entscheidung. Ebenso spielen die Größe und die Lage der Wohnung eine wichtige Rolle. Je nachdem, wie viel Luxus das Budget zulässt, sind zusätzliche Extras denkbar wie ein Balkon, ein Garagenstellplatz, eine vorhandene Einbauküche, oder ein eigener Garten. Wer ein größeres Haustier wie Hund oder Katze hat, sollte bei der Wohnungssuche auch darauf achten, dass die Haustierhaltung erlaubt ist.

Wohnungsbesichtigung richtig planen
Ist eine passende Bleibe gefunden, sollten junge Mietinteressenten einen Besichtigungstermin mit dem Vermieter oder Makler ausmachen. Es empfiehlt sich, bei jeder Wohnungsbesichtigung eine zweite Person mitzunehmen, denn vier Augen sehen mehr als zwei.

Idealerweise notieren sich junge Mietinteressenten die wichtigsten Fragen zur Wohnung und Nachbarschaft vorab, um nichts zu vergessen. Ein interessierter Mieter kommt auch bei Maklern und Vermietern gut an.

Zudem sollten junge Mieter auf den Zustand der Wohnung achten. Funktionieren die Türen? Gibt es undichte Fenster oder Kratzer im Parkett? Mängel sollten sie bei der Schlüsselübergabe auf jeden Fall in einem Wohnungsübergabeprotokoll schriftlich festhalten.

Darüber hinaus sollten junge Mietinteressenten darauf achten, dass Größe und Schnitt der Wohnung ihren Vorstellungen entsprechen und es auch keine störenden Faktoren gibt, wie laute Geräusche, Straßenlärm oder mangelndes Tageslicht.

Ein Besichtigungstermin ist nicht nur dazu da, dass der zukünftige Mieter die Wohnung anschauen kann, sondern auch, damit der Anbieter die Mietinteressenten näher kennen lernt. Aus diesem Grund müssen angehende Mieter mit einer Reihe von Fragen rechnen, allen voran die zur finanziellen Situation. Mit einer Bonitätsauskunft weisen Mieter ihre Zahlungsfähigkeit nach. Verdient der junge Mieter nicht genug Geld, um die Wohnungsmiete aus eigenen Mitteln bezahlen zu können, sollte er eine Person finden, die für ihn bürgt und eine entsprechende Bürgschaftserklärung mitbringen. Bürgen können beispielsweise die Eltern, Onkel und Tanten oder Geschwister des Mieters sein.

Mietvertrag und Wohnungsübergabe
Hat der Mieter den Zuschlag für die Wohnung bekommen, steht die Unterzeichnung des Mietvertrages an. Junge Mieter sollten sich den Vertrag gut durchlesen. Wichtige Eckpunkte sind unter anderem Folgende:

-Die Kautionshöhe darf nicht höher als drei Monatskaltmieten sein

-In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate

-Starre Renovierungsvorgaben wie „alle drei Jahre“ sind ungültig

-Nebenkosten muss der Mieter nur tragen, wenn dies vertraglich festgehalten wurde. Kosten für Verwaltung und Instandhaltung dürfen aber grundsätzlich nicht abgerechnet werden.

Bei der Schlüsselübergabe sollten angehende Mieter daran denken, die Wohnung zusammen mit dem Anbieter nach Mängeln abzusuchen und diese in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. Darin sollte auch die Art und Anzahl der erhaltenen Schlüssel sowie die Zählerstände für Wasser, Gas und Strom festgehalten werden. Anschließend unterzeichnen beide Parteien das Wohnungsübergabeprotokoll. So ist offiziell klargestellt, dass die Schäden bereits vor dem Einzug des Mieters vorhanden waren und nicht durch ihn verursacht wurden.

Bei der Wohnungsübergabe erhalten Mieter zudem die Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter. Diese ist nötig, um seinen neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Umzug und Ummelden

Für den Umzug sollte sich der junge Mieter Hilfe holen. Entweder helfen ein paar gute Freunde, die Familie oder ein professionelles Umzugsunternehmen. Wer nur wenige Möbel und sperrige Güter hat, fährt mit einem Umzug auf eigene Faust günstiger. Müssen allerdings beispielsweise Klavier, Waschmaschine und Wäschetrockner ohne Aufzug in den fünften Stock, ist das Beauftragen eines Dienstleisters ratsam.

Nach dem Einzug gilt es, den neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt des neuen Wohnorts anmelden. Dafür hat man bis zu zwei Wochen nach Einzug Zeit und benötigt die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters und einen gültigen Personalausweis.

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Erstellt:
07.08.2018, 09:44 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 18sec
zuletzt aktualisiert: 07.08.2018, 09:44 Uhr

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