Kreis Tübingen · Wirtschaft

In Arbeit, gut integriert – trotzdem droht die Abschiebung

Wegen Bagatelldelikten droht etlichen Geflüchteten die Abschiebung – obwohl sie gut integriert sind und einen Arbeitsplatz haben.

21.09.2023

Von Ulrich Janßen

Es sind Bagatelldelikte, die oft schon Jahre zurückliegen, doch sie können berufliche Laufbahnen jäh beenden: Wenn Geflüchtete zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt werden, können sie „im öffentlichen Interesse“ abgeschoben werden – selbst wenn sie in Deutschland gut integriert sind und sozialversicherungspflichtig arbeiten. Für Flüchtlingshelfer, aber auch für viele Arbeitgeber ist das ein Undin...

92% des Artikels sind noch verdeckt.