Kartellrecht · Die Klage ist in Vorbereitung

Die Kirchentellinsfurter Kanzlei Tilp sammelt Mandate, um gegen die Autoindustrie zu klagen

Kaum ein Tag vergeht ohne neue Meldungen zum Thema „Dieselgate“. Am Freitag die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, dass Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab dem 1. Januar 2018 zulässig und erforderlich sind. Am gestrigen Montag die Meldung, dass Verkehrsminister Alexander Dobrindt schon Anfang 2016 von Porsches Abschalteinrichtung gewusst haben soll.

01.08.2017

Von Volker Rekittke

Wie schmutzig sind die Abgase, die aus dem Auspuff dieses Dieselautos aus dem Hause Volkswagen kommen? Bild: Metz

Wie schmutzig sind die Abgase, die aus dem Auspuff dieses Dieselautos aus dem Hause Volkswagen kommen? Bild: Metz

Das ihm unterstellte Kraftfahrtbundesamt hat offenbar auf Geheiß der Autoindustrie Prüfberichte zum Abgasskandal geschönt. Bereits vor über einer Woche enthüllte der „Spiegel“ mögliche Kartellabsprachen der großen deutschen Automobilhersteller – auch zum Thema Stickoxid-Reinigung beim Diesel.

Das TAGBLATT sprach mit dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Marvin Kewe von der Tilp-Rechtsanwaltsgesellschaft in Kirchentellinsfurt über das Thema.

Können die Kartellvorwürfe, so sie sich bewahrheiten, zu Forderungen von Autokäufern und Zulieferern der betreffenden Marken führen? Sind möglicherweise auch Anleger betroffen?

Wir prüfen derzeit die Sach- und die Rechtslage. Uns liegt die eingereichte US-Klage selbstverständlich schon vor. Darüber hinaus stehen wir – wie auch im Fall VW-Dieselgate – mit unseren US-Kollegen im engen Kontakt und erwarten weiteres belastendes Material.

In den USA geht das schneller…

…ja! Drei Privatpersonen haben Klage bei einem US-Gericht in New Jersey gegen BMW, Daimler, VW, Audi und Porsche eingereicht. Den deutschen Autobauern wird eine Verschwörung über zwei Jahrzehnte vorgeworfen, wodurch Kunden „ungerechtfertigt überhöhte Preise“ für ihre Fahrzeuge gezahlt hätten.

Haben sich bei Ihnen schon Investoren oder Zulieferer gemeldet? Prüfen Sie Schadensersatzklagen?

Es liegen uns schon mehrere hundert Anfragen zu dieser Thematik vor – darunter private und institutionelle Investoren. Wir haben dazu auch die Informationsseite autokartell-klage.de online gestellt. Wir sind bereits mit der Erhebung einer Klage beauftragt, werden vor deren Einreichung aber die Fakten und die Rechtslage genau prüfen, um nicht einen Schnellschuss zu machen.

Und Besitzer von Dieselautos?

Nach unserer festen Rechtsüberzeugung bestehen Ansprüche sowohl für Fahrzeughalter als auch für Investoren, die zumindest zehn Jahre zurückgehen. Bei den Investoren dürfte es auch keine Rolle spielen, ob diese Papiere zwischenzeitlich wieder veräußert wurden oder ob sie noch gehalten werden.

Worum genau geht es?

Nach den bisherigen Erkenntnissen haben Fahrzeugkäufer und Investoren zu viel gezahlt: der Fahrzeughalter einen zu hohen Kaufpreis und der Investor einen zu hohen Einstandskurs der Aktien. Im Fall der Fahrzeughalter gehen wir derzeit davon aus, dass es sich um einen Pauschalbetrag als Schadensersatzforderung handeln wird.

Unsere Kanzlei Tilp wird in diesem Fall sowohl Investoren als auch Fahrzeughalter vertreten. Fahrzeughalter deshalb, weil es sich nicht um die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen handelt, sondern um einen kartellrechtlichen pauschalen Schadensersatz.

Mit welchen Erfolgschancen rechnen Sie?

Sollten sich die kartellrechtlichen Vorwürfe bewahrheiten – wovon wir ausgehen, denn ansonsten wären die Selbstanzeigen sinnlos –, sehen wir darin eine dauerhafte Pflichtverletzung, welche als Insiderinformation publizitätspflichtig ist. Wir gehen also derzeit davon aus, dass die Autohersteller sowohl kartell- als auch kapitalmarktrechtliche Vorschriften verletzt haben und daher Schadensersatz leisten müssen.

Die aktuelle Thematik stützt eindeutig unsere bisherige Position bei „Dieselgate“. Wir haben schon immer in unseren Klagen angeführt, dass die relevanten Dinge sich weit in der Vergangenheit abgespielt haben. Die jetzt bekannt gewordenen Selbstanzeigen stützen das. Wir haben uns eh immer gewundert, warum die Konkurrenz von VW so ruhig geblieben ist.

Rückabwicklung des Autokaufs über den „Widerrufsjoker“ möglich

„Es wird beim Thema Dieselgate viel über Politik gesprochen“, sagt der Tübinger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Peter Berkemeier von der Kanzlei Dr. Steinhübel: „Doch was ist eigentlich mit den Kunden, die das alles ausbaden müssen?“ Wer wegen drohender Fahrverbote oder auch Funktionsstörungen nach einem Software-Update Wertverluste für seinen Diesel befürchtet, hat laut Berkemeier zwei Möglichkeiten: Die Kanzlei prüft, ob eine Rückabwicklung wegen Sachmangels möglich ist. Das kann im Einzelfall aufwändig werden. Und obwohl es bereits erstinstanzliche Urteile zugunsten einiger Kfz-Halter gibt, könnten manche Richter auch argumentieren, der Kunde müsse zunächst am kostenlosen Rückruf teilnehmen. „Einfacher und eleganter“ ist aus Berkemeiers Sicht die rein formale Prüfung, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei einem Verbundgeschäft vorliegt. Hat der Kunde das Dieselauto also über einen Kreditvertrag etwa bei der VW-Bank finanziert, kann er bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung gegenüber der finanzierenden Bank vom Kredit- und damit auch vom Kaufvertrag zurücktreten („Rückabwicklung“).

Zum Artikel

Erstellt:
01.08.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 57sec
zuletzt aktualisiert: 01.08.2017, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!