Homo-Ehe

Die Gemeinde muss zustimmen

Homo-EheDie Evangelische Landeskirche bringt zum Start der heutigen Herbstsynode einen neuen Gesetzentwurf ein.

26.11.2018

Von hoy

H. Kretschmer

H. Kretschmer

In dem neuerlichen Entwurf bemüht sich der Oberkirchenrat um eine Lösung, die vor allem dem konservativen Gesprächskreis der Lebendigen Gemeinde – sie hat mit 44 Mitgliedern die Mehrheit im württembergischen Kirchenparlament – eine Entscheidung erleichtern könnte: ein Votum für eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Denn am konservativen Flügel der Landessynode scheiterte vor einem Jahr ein Entwurf, der im Gegensatz zur Neuauflage einen deutlich offeneren Umgang der Pfarrer/innen in den Gemeinden mit dem Wunsch von homosexuellen (Ehe-)Paaren zur kirchlichen Segnung vorsah.

Der Entwurf, der bei der heute beginnenden Herbstsynode vom Oberkirchenrat eingebracht wird, beschränkt die Möglichkeit, Homosexuelle in der Kirche öffentlich zu segnen, auf „ein Viertel aller Kirchengemeinden oder Verbundkirchengemeinden“. Sollten diese 25 Prozent überschritten sein, entscheidet der Oberkirchenrat. Darüber hinaus muss das zuständige Pfarramt, in dem die Segnung vollzogen werden soll, zustimmen, bei mehreren Stelleninhabern verlangt der Gesetzentwurf eine Zustimmung von „mindestens drei Vierteln der Stelleninhaber“. Auch der Kirchengemeinderat muss mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Mitglieder den vorgesehenen Gottesdienst für Homopaare absegnen.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Gesprächskreis der Offenen Kirche den neuen Gesetzentwurf als „weitere Verschärfung“. Dass auch der Kirchengemeinderat der kirchlichen Homo-Ehe zustimmen muss, sei „zutiefst undemokratisch“. Auch der Tübinger Landessynodale Harald Kretschmer (Offene Kirche) bewertet den jüngsten Entwurf als „absolute Herabwürdigung“ homosexueller Paare, die sich gerne kirchlich trauen lassen würden.

Ob es noch vor der Kirchenwahl Anfang Dezember 2019 zu einer Einigung in der Landessynode kommt, bleibt abzuwarten. In Artikel 1 des Entwurfs wird darauf verwiesen, dass es bei der Frage der kirchlichen Homo-Ehe um die „Einheit der Kirche in Christus“ gehe. Diese gelte es im Bewusstsein der Bibelauslegung zur gleichgeschlechtlichen Liebe und den Schlussfolgerungen daraus zu bewahren. / Archivbild: Metz