Sozialversicherung

Die Beiträge steigen und steigen – nicht nur bei den Krankenkassen

Je zur Hälfte zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mehr als 40 Prozent des Brutto sollen es eigentlich nicht sein. Doch diese Zeiten sind vorbei.

01.10.2022

Von Hajo Zenker

Berlin. Jahrelang hatten Bundesregierungen ein Ziel: Die Lohnnebenkosten nicht über die 40-Prozent-Marke steigen zu lassen. Was heißt: Die Beiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung übersteigen zusammen nicht 20 Prozent des Bruttolohns der Beschäftigten. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Die 40-Prozent-Grenze ist eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern u...

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