Am Gericht – Folge 1

Die Attacke auf dem Holzmarkt

Es war ein Verbrechen, das in Tübingen in aller Öffentlichkeit geschah - ein junger Mann brach einem 32-Jährigen mit einem gezielten Tritt auf den Kopf mehrfach den Schädel. Tagblatt-Redakteur Lorenzo Zimmer Gerichtsreporter Jonas Bleeser sprechen über einen bemerkenswerten Prozess - mit einem Angeklagten, der nach der Tat fast alles richtig gemacht hat.

05.01.2022

Von job

Im Sommertreffen sich viele Leute an den Treppen der Tübinger Stiftskirche. Dort geschah an einem Juli-Abend 2014 ein brutales Verbrechen. Archivbild: Ulrich Metz

Im Sommertreffen sich viele Leute an den Treppen der Tübinger Stiftskirche. Dort geschah an einem Juli-Abend 2014 ein brutales Verbrechen. Archivbild: Ulrich Metz

Die brutale Attacke kam völlig unerwartet, an einem lauen Sommerabend 2014 auf den Treppen der Stiftskirche, sozusagen im voll besetzten Freiluft-Wohnzimmer der Stadt. Wie häufig im Sommer saßen viele Menschen auf den Treppenstufen, tranken, unterhielten sich. Die Stimmung war insgesamt friedlich, gelöst, als ein Wohnsitzloser mit zwei jungen Männern aneinander geriet. Über das, was dann geschah, und über die juristische Aufarbeitung sprechen Lorenzo Zimmer und Gerichtsreporter Jonas Bleeser in der ersten Folge unseres Podcasts „Am Gericht“.

Alle Artikel, in denen über den Fall geschrieben wurde, gibt es hier:

25. Juli 2014: Brutale Attacke auf dem Tübinger Holzmarkt

29. Juli 2014: Angriff auf dem Holzmarkt: Opfer außer Lebensgefahr

28. August 2014: Holzmarktattacke: Haftbefehl ist ausgesetzt
24. Dezember 2014: Anklage wegen brutaler Holzmarkt-Schlägerei

Der Prozess

15. April 2015: Landgericht: Holzmarktangriff vor Gericht

16. April 2015: 20-Jähriger wegen versuchten Totschlags auf dem Holzmarkt angeklagt

17. April 2015: Zeuge: „Ich dachte, der steht nicht mehr auf“

21. April 2015: Zeuge: Schimpftirade vor dem ersten Schlag

29. April 2015: Holzmarkt-Urteil nächste Woche

5. Mai 2015: Anklage fordert fünf Jahre Haft – Verteidigung will Bewährungsstrafe

12. Mai 2015: Holzmarkt-Schläger muss nicht ins Gefängnis: Gericht verhängt Bewährungsstrafe

12. Mai 2015: Kommentar: Die Helfer vom Holzmarkt

21. August 2015: Urteil wegen Holzmarkt-Attacke rechtskräftig

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