Reutlingen/Tübingen · Arbeitsmarkt

Die Arbeitslosigkeit ist im November erneut gesunken

Betriebe, die mindestens drei Monate kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, müssen Kurzarbeit vorsorglich erneut anzeigen.

30.11.2021

Von ST

Die Agentur für Arbeit in Reutlingen. Bild: Jonas Bleeser

Die Agentur für Arbeit in Reutlingen. Bild: Jonas Bleeser

Die Arbeitslosenquote in der Region ist mit 3,1 Prozent auch im November weiter rückläufig: 9133 Arbeitslose waren im vergangenen Monat bei der Agentur für Arbeit und den beiden Jobcentern in Reutlingen und Tübingen gemeldet. Das sind 428 weniger als im Vormonat und sogar 2395 weniger als im November des vergangenen Jahres. Im November 2019, noch vor der Corona-Pandemie, lag die Arbeitslosenquote bei 2,9 Prozent – also noch etwas niedriger als aktuell. Erwartungsgemäß sei die Quote nach dem Beginn des Ausbildungsjahres auch bei den Jugendlichen gesunken: Sie liegt laut Arbeitsagentur jetzt bei 2,3 Prozent nach 2,5 Prozent im Oktober.

„Wir beobachten momentan eine geringe Dynamik am Arbeitsmarkt – das bedeutet, dass verhältnismäßig wenig Zugänge in Arbeitslosigkeit, auf der anderen Seite aber auch relativ wenig Abgänge in Arbeit zu verzeichnen sind“, sagt Gunnar Schwab, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Reutlingen. „Diese geringe Dynamik erschwert den Arbeitsuchenden aktuell die Arbeitsaufnahme.“

Durch die aktuellen Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie kann eine erneute Beantragung von Kurzarbeitergeld notwendig werden. Schwab weist darauf hin, dass „Betriebe, die mindestens drei Monate voll gearbeitet haben und in dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, Kurzarbeit erneut anzeigen müssen, um es im Bedarfsfall wieder beantragen zu können.“ Das Verfahren sei identisch mit der ersten Anzeige. Eine erneute Anzeige werde nach dreimonatiger Unterbrechung des Bezuges von Kurzarbeitergeld zwingend notwendig.

Die Agentur für Arbeit weist noch einmal darauf hin, dass die erleichterten Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld zumindest bis zum 31. März 2022 verlängert wurden. Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem wird auf den Aufbau von Minusstunden vollständig verzichtet. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Die Arbeitslosigkeit ist im
November erneut gesunken

Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds beträgt 24 Monate. Zudem werden den Arbeitgebern bis 31. Dezember die Beiträge zur Sozialversicherung zu 100 Prozent erstattet. Mit der jetzigen Verlängerung werden ab dem neuen Jahr nur noch 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die anderen 50 Prozent können Arbeitgeber für Beschäftigte erhalten, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung besuchen. Mit den aktualisierten Regelungen solle den betroffenen Betrieben – Arbeitgebern und Beschäftigten – in einem schwierigen Umfeld weiterhin Planungssicherheit gegeben werden, erklärt die Arbeitsagentur.

Dem Arbeitgeber-Service der Agentur wurden im zu Ende gehenden Monat 816 neue Stellenangebote gemeldet. Insgesamt waren der Arbeitsagentur im November damit 3638 Arbeitsstellen zur Besetzung gemeldet, gegenüber dem Oktober entspricht dies einem Plus von 35 Stellenangeboten (plus 1 Prozent). Im Vergleich zum Oktober 2020 sind das sogar 52,2 Prozent mehr.