Reformergebnisse

Die Angehörigen erhalten am wenigsten

Wie die Krankenkassen nun die Pflegestufen feststellen.

09.03.2018

Von Claudia Jochen

Seit 1. Januar 2017 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung: Künftig bemisst sich die Einstufung der Pflegebedürftigkeit an der Selbstständigkeit eines Menschen. Im Mittelpunkt des Gutachtens steht dabei die Frage, wie eigenständig der Versicherte seinen Alltag bewältigen kann. Was kann er und was kann er nicht m...

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Erstellt:
09.03.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 14sec
zuletzt aktualisiert: 09.03.2018, 01:00 Uhr

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