Tübingen · Landgericht

Prozess um Sicherungsverwahrung: Die Angebote nicht genutzt

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, muss ein 29-jähriger Vergewaltiger in Sicherungsverwahrung. In der Haft nahm er Therapieangebote nicht an.

04.12.2020

Von Jonas Bleeser

Es hatte sich bereits am ersten Verhandlungstag abgezeichnet, dass der Verurteilte mit dem Ende seiner regulären Haftzeit am 14. Februar 2021 wohl eher nicht auf freien Fuß kommen wird: Zu halbherzig hat er die Therapie-Angebote in der Haft genutzt, zu wenig hat er sich mit seinen schweren Verbrechen auseinandergesetzt. Bei der Befragung durch die Vorsitzende bagatellisierte er mehrfach die bruta...

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