Reutlingen · Schöffengericht

Der sexuelle Übergriff lässt sich nicht nachweisen

Die Würgemale sind echt: Vater muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe zahlen.

04.12.2020

Von Uschi Kurz

„Ein unbefriedigendes Ergebnis, mit dem alle leben müssen“, meinte der Vorsitzende des Schöffengerichts Eberhard Hausch am Donnerstag am Ende einer denkwürdigen Verhandlung. Vom gravierenden Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung und einer gefährlichen Körperverletzung zum Schaden der eigenen Tochter blieb letztlich „nur“ eine vorsätzliche Körperverletzung übrig, die mit einer Geldstrafe von 90 ...

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