Wohnen in der Hochpreis-Stadt

Der neue Tübinger Mietspiegel ist da

Was kann und darf ein Vermieter verlangen? Das regelt der Mietspiegel. Jetzt liegt die erste Fortschreibung vor.

17.03.2018

Von Sabine Lohr

Blick vom Galgenberg auf Tübingen. Bild: Metz

Blick vom Galgenberg auf Tübingen. Bild: Metz

Es hat Jahre gedauert, bis Tübingen einen Mietspiegel bekam: Vor acht Jahren wurde darüber heftig im Gemeinderat und in der Stadt diskutiert, am Ende lehnte der Gemeinderat das Steuerungsinstrument für Wohnungsmieten zuerst ab, dann stimmte er ihm doch noch zu. 2011 war es dann so weit: Tübingen erstellte seinen ersten qualifizierten Mietspiegel.

Grundlage ist eine Befragung von Mietern und Vermietern

Qualifiziert darf er sich nennen, weil er nach einer Befragung von Mietern und Vermietern zustande kam, wissenschaftlich begleitet und vom Gemeinderat beschlossen wurde. Der Mietspiegel zeigt, welche Mieten in Tübingen verlangt werden. Dabei wird nach Lage, dem Alter, dem Zustand, der Größe und weiteren Merkmalen der Wohnung unterschieden. Mit Hilfe eines detaillierten Fragebogens können Mieter und Vermieter feststellen, ob ihre Miete der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ entspricht.

Alle zwei Jahre muss der Mietspiegel fortgeschrieben, alle vier Jahre durch eine neue Befragung neu erstellt werden. Jetzt war wieder die Fortschreibung an der Reihe – und für die gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden Stichproben erhoben oder es wird der Preisindex für die Lebenshaltungskosten zugrunde gelegt.

Die Mietspiegelkommission, in der Vertreter der Stadtverwaltung, des Deutschen Mieterbundes, des Haus- und Grundbesitzervereins, des Amtsgerichts und der Wohnungswirtschaft sitzen, hat sich für Letzteres entschieden. Stichproben zu erheben sei ein recht großer Aufwand, begründete die Verwaltung das am Donnerstag im Planungsausschuss. Außerdem müsse ja in zwei Jahren ohnehin ein ganz neuer Mietspiegel erstellt werden, für den nächstes Jahr wieder Vermieter und Mieter befragt werden.

Der Tübinger Mietspiegel orientiert sich am Preisindex

Der Verbraucherpreisindex ist in den vergangenen zwei Jahren um 2,6 Prozent gestiegen – entsprechend wurden die Mieten im Mietspiegel erhöht. Den neuen Mietspiegel gibt es ab sofort als Broschüre für 3 Euro im Bürgerbüro Stadtmitte, Schmiedtorstraße 4, und beim Fachbereich Vermessung, Europaplatz 9 (ehemalige Expressguthalle beim Hauptbahnhof). Außerdem kann er im Internet heruntergeladen werden (mehr unter www.tuebingen.de/mietspiegel).

Im Planungsausschuss, der der Fortschreibung zustimmte, kritisierte Gerlinde Strasdeit (Die Linke), dass nur die Neuvermietungen der vergangenen vier Jahre erfasst werden. Sie kündigte eine Resolution an die Bundesregierung an, in der gefordert wird, die abgefragte Mietzeit auf mindestens zehn Jahre zu verlängern, um hohen Mieten entgegenzuwirken.

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Erstellt:
17.03.2018, 01:30 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 07sec
zuletzt aktualisiert: 17.03.2018, 01:30 Uhr

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