Beschwerde abgewiesen

Der Ratsbeschluss zur Rottenburger Gewerbestrategie war rechtens

Regierungspräsidium weist Beschwerde zur Gewerbestrategie ab.

12.05.2018

Von gef

Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) bestätigt, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit in der Sitzung des Rottenburger Gemeinderats am 20.März nicht verletzt wurde. Die Entscheidung zugunsten des städtischen Strategie- und Handlungsprogramms für Wirtschaftsflächen und die darin enthaltene Absicht, das Gebiet „Herdweg“ (einst „Galgenfeld“) bevorzugt als weiteres Gewerbegebiet für die Kernstadt zu ...

84% des Artikels sind noch verdeckt.