Corona-Folgen

Das lange Warten auf die Hilfen

Immer mehr Unternehmen verzweifeln: Versprochene Gelder kommen nicht, die Regeln werden nachträglich?gravierend geändert.

13.01.2021

Von DIETER KELLER

Foto: GRAFIK SCHERER / QUELLE: BMF/BMWI

Foto: GRAFIK SCHERER / QUELLE: BMF/BMWI

Berlin. Eigentlich hätten viele Unternehmen, die wegen der Corona-Rezession ums Überleben kämpfen, am Montag aufatmen sollen, weil sie endlich Geld bekommen: Ihnen war fest zugesagt worden, dass die Novemberhilfen an diesem Tag überwiesen werden, zuletzt von der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten am 5. Januar. Doch die Konten von Restaurants, Hotels und Fitnesscentern, die schon Anfang November dicht machen mussten, blieben auch sechs Wochen nach Monatsende leer: Die Software funktionierte noch nicht. Erst am Dienstag meldete das Bundeswirtschaftsministerium, die letzten Tests seien abgeschlossen.

Dies war nur die jüngste von vielen Pannen und Problemen bei den Corona-Hilfen, die Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vollmundig als den großen „Wumms“ angekündigt hatten, die sich aber in der Praxis als unendlich bürokratisch und kompliziert erweisen. Kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen nackte Existenzängste plagen. Drei Viertel der Gastronomen und Hoteliers bangen um ihr Fortbestehen, jeder vierte denkt konkret ans Aufgeben, ergab gerade eine Umfrage des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga).

Ähnlich mies ist die Stimmung unter den Einzelhändlern. Die mussten zwar erst am 16. Dezember – mit Ausnahme des täglichen Bedarfs – dicht machen, aber schon in den Wochen davor blieben sie auf Warenbergen, etwa von Textilien, sitzen. Jeder vierte Händler befürchtet, ohne weitere staatliche Hilfe nicht einmal das erste Halbjahr zu überstehen. Ähnlich viele rechnen damit im zweiten Halbjahr, ergab eine Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). „Die Politik muss jetzt zu den wirtschaftlichen Folgen und den eigenen Versprechen stehen“, fordert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Wegducken und Aussitzen geht nicht.“

Dabei hatten Altmaier und Scholz vollmundig versprochen, mit viel Geld die Unternehmen zu retten. Allein die Novemberhilfe sollte ihnen mit mindestens zehn Milliarden Euro helfen. Tatsächlich bekamen sie bisher nur 1,24 Milliarden Euro vorweg als Abschlagszahlung. Insgesamt liegen knapp 280?000 Anträge über 4,42 Milliarden Euro vor, nicht einmal die Hälfte des erwarteten Volumens. Und auch die sind noch nicht geflossen. Ganz zu schweigen von der Dezemberhilfe, bei der gerade erst mit der Überweisung von Vorauszahlungen begonnen wurde.

Ein Grund dafür ist die EU mit ihrem komplizierten Beihilferecht. Die Bundesregierung kann nicht einfach beliebige Summen an Corona-geschädigte Unternehmen zahlen. Das könnte leicht eine Beihilfe sein, die nicht erlaubt ist, weil sie den Wettbewerb behindert. Unproblematisch sind nur Hilfen von einer Million Euro je Unternehmen, und zwar nicht pro Jahr, sondern für einen längeren Zeitraum. Bis vier Millionen Euro ist die Unterstützung schwieriger, aber möglich. Noch höhere Summen sind gar nicht erlaubt. Größere Firmen fallen durchs Raster. Seit Monaten verhandelt Altmaier über eine Erhöhung, bisher ohne Ergebnis.

Die EU muss auch als Sündenbock für ein weiteres Problem herhalten, über das derzeit viele Steuerberater fluchen. Über sie müssen alle Hilfsanträge außer von Soloselbständigen laufen, um Betrugsversuche möglichst auszuschließen. Entsprechend überlastet sind derzeit die Berater. Auf die Palme bringt sie, dass die Spielregeln nachträglich geändert wurden.

Das trifft weniger die November- und Dezemberhilfen, die es nur für wenige Branchen gibt. Sie erhalten pauschal 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes, wobei Hilfen wie das Kurzarbeitergeld abgezogen werden. Der Knackpunkt sind die Überbrückungshilfen, die im Prinzip allen Unternehmen winken, die große Umsatzeinbrüche hatten. Allerdings gibt es nur einen Zuschuss zu Fixkosten wie Mieten, Finanzierungskosten und laufende Abschreibungen. Schon Sonderabschreibungen etwa auf Herbstpullover, die nicht mehr zu verkaufen sind, werden nicht berücksichtigt.

Erst Anfang Dezember stellten die Steuerberater plötzlich fest, dass klammheimlich in den Regeln auf der Seite des Wirtschaftsministeriums ein entscheidendes Wort dazugekommen war: Hieß es vorher, die Überbrückungshilfe sei ein Beitrag zu den Fixkosten, stand da plötzlich „zu den ungedeckten Fixkosten“. Sprich es werden nur Verluste abgedeckt. Wer die nicht oder nur zum Teil hatte, bekommt auch kein Geld. Man müsse die EU-Vorgaben umsetzen, heißt es aus dem Ministerium.

Zwar müssen schon gestellte Anträge nicht geändert werden. Dafür droht aber bei der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe II eine Rückzahlung. Wer also Geld vom Bund bekommt, sollte sich nicht zu früh freuen. Unabhängig davon bleiben die Unternehmen auf der Rechnung ihres Steuerberaters sitzen, die der Bund in keinem Fall erstattet.