Fassadenstreit

Das bunte Haus darf bunt bleiben

Regierungspräsidium Tübingen gibt dem Gebäudebesitzer Georg Bayer in Hayingen recht.

22.05.2018

Von Thomas de Marco

Seit 2016 umstrittener Blickfang: Bayers buntes Haus.Archivbild: de Marco

Seit 2016 umstrittener Blickfang: Bayers buntes Haus.Archivbild: de Marco

Das Tübinger Regierungspräsidium (RP) hat im Widerspruchsverfahren entschieden, dass das sogenannte „Bunte Haus“ in Hayingen bunt bleiben darf. Bei Neuanstrichen des Gebäudes, so die Behörde, greife allerdings die während des Streits um die grellbunte Fassade nachträglich vom Hayinger Gemeinderat beschlossene Gestaltungssatzung.

Offiziell wusste Georg Bayer von der Entscheidung noch gar nichts, als ihn das TAGBLATT befragte. „Ich freue mich darüber, verspüre aber keinen Triumph“, sagte der streit- und streichlustige Hausbesitzer. „Ich war der Meinung, dass ich das Haus so streichen darf – das ist nun bestätigt worden.“ Für ihn sei es eine große Genugtuung, dass sich eine Verwaltung nicht über Recht und Ordnung hinwegsetzen dürfe.

Die Hayinger Verwaltung und das Landratsamt Reutlingen wären hier zu weit gegangen, sagt Bayer. Deshalb frage er sich, ob da nicht Steuergelder verschwendet worden seien. Sobald er die offizielle Bestätigung der Entscheidung habe, werde er diese mit einem Plakat an der Wand des bunten Hauses kundtun. „Ich habe so große Unterstützung von der Bevölkerung erfahren – da sollen alle wissen, wie es ausgegangen ist.“

Zur Begründung erklärt das RP, die gesetzlichen Instrumentarien reichten nicht aus, um eine Änderung des umstrittenen und auffällig grellorange gestrichenen Gebäudes in der Ortsmitte zu erzwingen. Zwar hält auch die Tübinger Behörde die gewählte Gestaltung für fremd und störend – aber eben nicht in dem Ausmaß, dass es ein Einschreiten rechtfertigen könnte.

Weil zudem keine direkte Blickbeziehung zwischen buntem Haus und der denkmalgeschützten Pfarrkirche St. Vitus bestehe, könnten auch keine denkmalpflegerischen Belange berücksichtigt werden. Das RP begrüße aber ausdrücklich, dass der Hayinger Gemeinderat mittlerweile eine Ortsbildsatzung beschlossen hat. Diese Satzung müsse der Eigentümer bei künftigen Anstrichen berücksichtigen.

Gegen die Entscheidung könnten die Hayinger Verwaltung oder das Landratsamt beim Verwaltungsgericht Sigmaringen klagen, sagt Dirk Abel, Pressesprecher des RP. Eine Option, vor der Hausbesitzer Bayer aber keine Angst hat. „Ich würde auf dem Rechtsweg sogar noch weiter gehen“, verkündet er selbstsicher.

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Erstellt:
22.05.2018, 19:17 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 00sec
zuletzt aktualisiert: 22.05.2018, 19:17 Uhr

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