Tübingen

Das UKT lockert die Besuchsregeln

Ab kommenden Montag, 14. Juni, sind Besuche von kranken Angehörigen am Tübinger Uniklinikum sowie die Begleitung zu Ambulanzterminen unter Einschränkungen wieder möglich.

10.06.2021

Von ST

Der Eingangsbereich der Crona-Kliniken. Bild: UKT

Der Eingangsbereich der Crona-Kliniken. Bild: UKT

Wie das UKT am Donnerstag mitteilte, müssen Besuchs- und Begleitpersonen genesen, geimpft oder getestet sein. Der Antigen-Schnelltest darf dabei maximal 48 Stunden alt sein. Sicherheitsvorkehrungen und Hygieneregeln müssen von den Besuchenden strikt beachtet werden. Die Corona-Task-Force am UKT habe diese Entscheidung getroffen, „um den großen Wunsch von Patientinnen und Patienten sowie deren Familien“ nachzukommen, heißt es in der Mitteilung.

Jeder Patient und jede Patientin darf täglich maximal eine Besuchsperson empfangen. Besuche sind zwischen 13 und 18 Uhr möglich und auf höchstens 60 Minuten beschränkt. „Um eine größtmögliche Sicherheit für Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende zu gewährleisten, sind die Besuchsmöglichkeiten zunächst klar limitiert und werden streng durch das Personal des Uniklinikums überprüft“, heißt es. In sensiblen Bereichen, etwa Intensivstationen oder der Hämatologie sind weitere Beschränkungen möglich. In dringenden Fällen ist auch eine Begleitung zu Ambulanzterminen wieder möglich, selbst wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Ein Besuchsverbot gilt weiterhin für Personen, die:

  • Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur haben.
  • in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem Covid-19-Erkrankten oder einem nicht widerlegten Verdachtsfall hatten
  • in den letzten vier Wochen selbst an Covid-19 erkrankt waren oder bei denen ein nicht nachweislich widerlegter Krankheitsverdacht bestand.

Der Zutritt ins Klinikum ist nur mit einer FFP2-Maske möglich. Eine hygienisch einwandfreie Maske wird an Eingängen und Pforten ausgegeben, sie muss dauerhaft getragen werden. Außerdem muss ein Fragebogen ausgefüllt werden, der vorab bereits auf der UKT-Homepage heruntergeladen und ausgefüllt werden kann.

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Erstellt:
10.06.2021, 14:46 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 45sec
zuletzt aktualisiert: 10.06.2021, 14:46 Uhr

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