Kreis Reutlingen · Corona

Das Landratsamt zieht die Notbremse

Im Kreis Reutlingen wird am Sonntag die Inzidenz von 100 das dritte Mal überschritten.

21.03.2021

Von ST

Mit 122,3 hat das Stuttgarter Landesgesundheitsamt am Sonntag die auf 100 000 Einwohner umgerechnete Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Reutlingen angegeben. Damit ist die kritische Marke von 100 nun am dritten Tag in Folge überschritten worden. Deshalb hat das Reutlinger Landratsamt noch am Sonntagabend eine neue Allgemeinverfügung erlassen und die bisherigen Corona-Lockerungen weitgehend zurückgenommen.

Wie das Landratsamt mitteilt, tritt automatisch am Dienstag, 23. März, im Landkreis Reutlingen die Corona-Notbremse in Kraft – zwei Tage nach dem dritten Überschreiten des Grenzwertes. Nach wie vor liege ein diffuses Infektionsgeschehen vor, heißt es bei der Behörde. Dieses bedeute, dass sich das Virus zuletzt flächendeckend im gesamten Landkreis ausgebreitet habe – mit kleineren Ausbrüchen in unterschiedlichen Umgebungen und Zusammenhängen.

Somit gelten nun von Dienstag an automatisch die vom Land vorgesehen Einschränkungen. Unter anderem bedeutet das:

Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder aus beiden Haushalten bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.

Im Einzelhandel darf kein „Click and Meet“ mehr angeboten werden, nur noch „Click and Collect“ ist von Dienstag an möglich.

Körpernahe Dienstleistungseinrichtungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios müssen wieder schließen. Friseursalons sind allerdings von der neuen Regelung noch ausgenommen.

Ebenfalls schließen müssen Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten. Das bedeutet, dass sämtliche Reutlinger Museen kurz nach der Wiedereröffnung bereits wieder zumachen müssen.

Auch beim Sport gelten nun wieder Einschränkungen. Insbesondere ist die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeit-Individualsport nicht mehr erlaubt.

Wie das Landratsamt weiter mitteilt, treten die genannten Verschärfungen automatisch wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz über fünf Tage in Folge wieder unter den Wert 100 absinkt.